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Rechtstipp: Verkehrsrecht - Eine Rettungsgasse muss sofort gebildet werden
Sobald auf einer Autobahn Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder zum Stillstand kommen, muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Autofahrer haben keine „Überlegungsfrist“. Ist ein Autofahrer der Meinung, er sei erst nach einer gewissen Zeit des Stillstandes verpflichtet, eine solche Gasse zu bilden, so kann er dafür ein Bußgeld erhalten (hier in Höhe von 230 €, weil der Mann nicht sofort eine Rettungsgasse gebildet hatte, nachdem auf der Autobahn der Verkehr baustellenbedingt zum Stocken kam). Die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse greife sofort. (OLG Oldenburg, 2 Ss (OWi) 137/22)