Steuertipp: Bei kürzerer Dauer darf die AfA höher sein - auch privat ermittelt
Steuertipp: Gibt es nur einen einzigen Auftraggeber, so ist der die «erste Tätigkeit»
Rechtstipp: Sozialhilfe - Ehemanns Wunsch sollte nach seinem Tod erfüllt werden
Lässt eine Sozialhilfeempfängerin ihren Vater im Rahmen einer Sozialbestattung beisetzen, so muss das Sozialamt das Begräbnis auch dann bezahlen, wenn die Frau ein Urnenwahlgrab aussucht, das teurer ist als die üblicherweise vom Sozialamt zu bezahlenden Bestattung in einem Reihengrab. Stellt sich heraus, dass der Papa sich die Grabstelle beim Tod seiner Ehefrau selbst ausgesucht und sich eine Beisetzung im gemeinsamen Grab gewünscht hatte, so ist der Wunsch des Vaters auch postmortal geschützt und zu beachten. Darüber hinaus sind Ehe und Familie nach dem Grundgesetz besonders geschützt. Eine Beisetzung in der Familiengrabstätte sei somit ein angemessener Wunsch im Rahmen der Sozialgesetzgebung. (SG Karlsruhe, S 2 SO 2888/20)