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Rechtstipp: Reiseversicherung - Nicht vor jeder Stornierung ist ein Attest einzuholen
Eine Reiseversicherung hat nicht das Recht, die Versicherten dazu zu verpflichten, vor etwaigen Stornierungen ärztliche Atteste einholen zu müssen. Das gelte auch dann, wenn die Kunden eine derartige Klausel in den Versicherungsbedingungen unterschrieben haben. Eine solche Klausel benachteilige die Versicherten unangemessen, was oftmals erst im Schadensfall auffalle und ist somit rechtswidrig. Denn es gebe „durchaus gesundheitliche Probleme, bei denen es keinen Anlass dafür gibt, ein Attest vor einer Stornierung einzuholen“. (LG München I, 12 O 13566/22)