Rechtstipp: Verwaltungsrecht - Ein Oberstudienrat wird besser bezahlt und sollte auch mehr leisten
Steuertipp: Grunderwerbsteuer - Auch was später vereinbart wird, wird besteuert
Rechtstipp: Kündigung - Auch ein Christ darf über eine Leihmutterschaft nachdenken...
Lässt ein Domkantor einer evangelischen Kirche offen, ob er – zusammen mit seinem Ehemann – über eine Leihmutterschaft in Kolumbien Kinder „austragen“ lassen wird, so ist das kein Grund für eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Eine Entlassung sei unverhältnismäßig, da der Musiker nicht gegen den Loyalitätsanspruch seines Arbeitgebers verstoßen habe. Ist das Vorhaben nur ein Gedankenprozess des Mannes, so reiche das nicht für den Verlust des Arbeitsplatzes. Das Argument der Kirche, das Verhalten „erschüttere die Glaubwürdigkeit der Kirche erheblich“ zog nicht. (ArG Braunschweig, 7 Ca 87/22)