Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Rechtstipp: Hausratversicherung - Auch e...

Rechtstipp: Hausratversicherung - Auch eine erpresste Abhebung vom Sparbuch ist nicht versichert

03.06.2022, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/8701

Wird eine Frau in ihrer Wohnung überfallen und droht der Täter, der Tochter der Frau "etwas anzutun", wenn sie ihm nicht das Bargeld von einem Sparbuch abhebt, das er in der Wohnung findet, so kann die Frau diesen Schaden nicht von ihrer Hausratversicherung ersetzt verlangen. Zwar sind in einer Hausratversicherungs-Police grundsätzlich bis zu gewissen Grenzen auch Bargeld und Sparbücher versichert. Nicht jedoch Geld, das erst in die Wohnung gebracht werden muss. Auch, wenn das Verhalten der Frau "erpresst" worden ist. (OLG Köln, 9 U 172/20)

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland