Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Rechtstipp: Eigentumswohnung - Ein Carpo...

Rechtstipp: Eigentumswohnung - Ein Carport darf nicht ohne Zustimmung der Miteigentümer gebaut werden

05.07.2022, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/10633

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein Wohnungseigentümer nicht ohne Zustimmung der Miteigentümer einen Carport errichten darf. Denn ein solcher stelle eine wesentliche Veränderung des Gemeinschaftsgrundstücks dar. Steht das Bauwerk bereits, so muss es wieder abgerissen werden. Das gelte auch dann, wenn der Rückbau fast 4.000 Euro kostet und die Errichtung rund 9.000 Euro gekostet hat. Die Miteigentümer des Stellplatzgrundstückes können die Wiederherstellung des früheren Zustandes verlangen, da sie keine Verpflichtung haben, die Errichtung eines Carports zu dulden. Eine ordnungsgemäße - im gemeinsamen Interesse - liegende Maßnahme wäre nur dann anzunehmen gewesen, wenn mit der Maßnahme gemeinschaftliche Interessen verfolgt worden wären. Dies sei aber nicht der Fall, weil der Carport nur für den einen und nicht auch für die Miteigentümer gebaut worden ist. (AmG München, 132 C 9764/17)

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland