Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Rechtstipp: Betriebsrat - "Vor 24 Uhr" i...

Rechtstipp: Betriebsrat - "Vor 24 Uhr" ist üblicherweise noch rechtzeitig

25.11.2021, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/4640

Steht eine Betriebsratswahl an, so müssen die Wahlvorschläge innerhalb einer bestimmten Frist (im Regelfall beträgt diese 2 Wochen nach Ausschreibung) beim Wahlvorstand eingereicht werden. Ist im Wahlausschreiben keine Uhrzeit genannt, so können die wahlberechtigten Arbeitnehmer davon ausgehen, dass der Wahlvorstand "Vorkehrungen dafür trifft, bis 24 Uhr von eingereichten Vorschlagslisten Kenntnis nehmen zu können." Ein vor 24 Uhr in den Briefkasten des Wahlvorstands eingeworfener Wahlvorschlag müsse dann also als "rechtzeitig eingereicht" gelten. (BAG, 7 ABR 10/20)

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland