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Rat sollte Grundsteuer-Erhöhung in Hilden ablehnen

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 02.02.2024, Joscha Slowik

Der Rat der Stadt Hilden plant, die Grundsteuer B auf 630 Prozentpunkte zu erhöhen. Das führt zu einer Mehrbelastung von Bürgern und Wirtschaft. Der Bund der Steuerzahler NRW appelliert an den Stadtrat, die Erhöhung abzulehnen.

Die Pläne des Hildener Rates, die Grundsteuer B von 480 auf 630 v.H. zu erhöhen, nimmt der Bund der Steuerzahler NRW mit Sorge zur Kenntnis. "Eine Erhöhung belastet alle Menschen und Betriebe vor Ort", sagt Joscha Slowik, Referent für kommunale Haushalte beim BdSt NRW.

Die steuer- und finanzpolitischen Folgen für die kommunalen Haushalte, die durch die Pandemie und den russischen Krieg gegen die Ukraine ausgelöst wurden, sind nicht zu verkennen. Auch die unzureichende Finanzausstattung der Kommunen ist nicht von der Hand zu weisen. Trotzdem müssen die Kommunen erhebliche Kraftanstrengungen zu nachhaltigen Finanzen sowie der Verträglichkeit der Abgaben leisten. Aus diesem Grunde empfiehlt der BdSt NRW einen dauerhaften Konsolidierungsprozess.

Der BdSt NRW regt an, auf der Ausgabenseite nach Einsparmöglichkeiten zu suchen. "Das oberste Gebot einer an den Wünschen der Bürger und lokalen Wirtschaft orientierten Finanzpolitik sollte gerade zum jetzigen Zeitpunkt sein, derartige Steuererhöhungen zu vermeiden", so Slowik. Bereits gefundene Einsparmöglichkeiten müssen konsequent umgesetzt werden.

Der BdSt NRW appelliert an die Vertreterinnen und Vertreter im Stadtrat: 

  • Identifizieren Sie Konsolidierungsmöglichkeiten und setzen diese um.
  • Passen Sie die Hebesätze nur als letztes Mittel an und senken diese sofort, wenn sich die Situation verbessert.  
  • Zu jeder Zeit sollten alle Bürgerinnen und Bürger bei der unumgänglichen Etatsanierung vollumfassend und vorab informiert werden.
  • Bei allen Investitionsvorhaben sind Prioritäten zu setzen und die Wirtschaftlichkeit sollte im Vordergrund stehen. Rat und Öffentlichkeit sind laufend über kalkulierte Preissteigerungen zu informieren. 
  • Die Verschuldung ist perspektivisch wieder zu reduzieren; jede neue Verschuldung ist mit einem verbindlichen Tilgungsplan zu versehen. 


Der BdSt NRW hat seinen Appell (Download hier) allen Hildener Ratsfraktionen sowie den Medien zur Verfügung gestellt.


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