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Pflegebeitrag steigt: Steuereinnahmen sinken

19.07.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/18419

Zum 01.07.2023 ist der Pflegebeitrag für kinderlose Arbeitnehmer und Versicherte mit einem Kind gestiegen. Beitragszahler mit zwei oder mehr Kindern zahlen dagegen weniger. Die Arbeitgeber müssen insgesamt höhere Beitragsanteile schultern. Der reine Blick auf die Beitragshöhe verkenne jedoch die Verflechtung von Sozialversicherung und Steuersystem, so das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln. Da die Pflichtbeiträge komplett steuerlich abzugsfähig sind, reduziere sich in der Folge das zu versteuernde Einkommen und damit die zu zahlende Einkommensteuer.

Die Gegenbuchung erfolge in Höhe des jeweiligen Grenzsteuersatzes eines Steuer- und Beitragszahlers. Im Fall eines alleinstehenden Durchschnittsverdieners führe dies dazu, dass der gestiegene Pflegeversicherungsbeitrag teilweise durch die Einkommensteuer kompensiert wird. Bei Familien ab zwei Kindern steige dagegen die Einkommensteuerzahlung aufgrund des geringeren Pflegebeitrags.

Die Entlastung beim Beitragszahler führe umgekehrt zu verringerten Steuereinnahmen des Staates, da für Arbeitnehmer die gestiegenen Beiträge bei der Einkommensteuer abzugsfähig sind. Gleichzeitig schmälere der höhere Arbeitgeberanteil den Gewinn der Unternehmen. Damit entgingen dem Staat bei Kapitalgesellschaften aufgrund der Veränderung des Arbeitgeberanteils Steuern in Höhe von rund 30 Prozent; bei Personengesellschaften kann der Wert laut IW Köln bis zu 45 Prozent betragen. Insgesamt fließe knapp ein Drittel der höheren Sozialbeiträge in Form geringerer Steuern an die Beitragszahler und ihre Arbeitgeber zurück. Per Saldo generiere der Staat damit durch die Anhebung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung lediglich rund vier Milliarden Euro pro Jahr.

Nicht berücksichtigt seien dabei mögliche Verhaltensanpassungen bei Arbeitsangebot und -nachfrage. Der wachsende Steuerkeil, also der Anteil von Steuern und Sozialabgaben an den Arbeitskosten, reduziere die Arbeitsanreize. Gleichzeitig erhöhten sich die Arbeitskosten für die Unternehmen aufs Jahr gerechnet um 2,5 Milliarden Euro. Die weiteren 3,5 Milliarden Euro Mehrkosten pro Jahr trügen die Versicherten sowie der Staat als Teil der Transferzahlungen. Zudem steige der Verwaltungsaufwand in den Betrieben und der Verwaltung. Insgesamt verschlechtere die Reform die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland sowohl mit Blick auf private Investitionen als auch beim Anwerben ausländischer Fachkräfte, so die Einschätzung des IW Köln.

Die Beitragserhöhung zur Stabilisierung der Finanzen der Pflegeversicherung verschärfe zudem den Verteilungskampf in den Haushalten der Gebietskörperschaften Bund, Länder und Kommunen. Denn während Bund und Länder bei der Einkommensteuer jeweils 42,5 Prozent des Steuerausfalls tragen müssten, entfielen 15 Prozent der Mindereinnahmen auf die Kommunen. Bei der Körperschaftsteuer teilten sich Bund und Länder die Mindereinnahmen. Dagegen sei systematisch nichts einzuwenden, allerdings sollten diese Effekte mit bedacht werden, da sie die Finanzierungsstruktur des Staates veränderten. Von daher findet es das IW verwunderlich, dass das Bundesfinanzministerium in seiner Evaluierung des Gesetzesvorhabens darauf nicht eingeht.

Institut der deutschen Wirtschaft Köln, PM vom 18.07.2023

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