Landesbeilage Berlin Januar/Februar 2023
Nr. 05 - Homeoffice und Steuern (Stand Januar 2024)
Nr. 02 - Checkliste ESt-2022 (Stand Januar 2024)
Im Durchschnitt erhalten Steuerzahler bei einer Steuererstattung 1.095 Euro Steuern vom Finanzamt zurück. Bis zum 2. Oktober 2023 mussten zur Veranlagung verpflichtete Steuerpflichtige eine Steuererklärung für 2022 abgeben, wenn sie nicht steuerlich vertreten waren. Wer die Erklärung mit einem Steuerberater zusammen erstellt, hat bis Ende Juli 2024 Zeit. Aber auch ohne Verpflichtung kann eine Steuererklärung abgegeben werden. Zudem bekommt derjenige, der seine Einkommensteuererklärung frühzeitig abgibt, im Regelfall auch schneller seine Erstattung. Freiberufler und Unternehmer sind ohnehin verpflichtet, eine Erklärung abzugeben. Damit Sie nichts vergessen, haben wir eine Übersicht zusammengestellt, woran gedacht werden sollte und wo es in diesem Jahr Neuerungen gibt. Insbesondere das Thema Kurzarbeit und die Homeoffice- Pauschale sind für die Erklärung auch im Jahr 2022 wieder relevant.
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