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Musterklagen gegen Grundsteuer in NRW

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 18.01.2024, BdSt

Nach Berlin und Rheinland-Pfalz sind jetzt auch in Nordrhein-Westfalen zwei vom Bund der Steuerzahler unterstützte Klagen gegen die Grundsteuer bei den Finanzgerichten Düsseldorf und Köln eingereicht worden.

Damit setzen der Bund der Steuerzahler (BdSt) und Haus & Grund ihr Engagement fort und helfen weiteren Eigentümern, die sich gegen die Bewertung ihrer Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform wehren und vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wollen. Die Aktenzeichen lauten:

  • Finanzgericht Köln: 4 K 2189/23
  • Finanzgericht Düsseldorf: 11 K 2310/23 Gr und 11 K 2309/23 Gr

Zum Hintergrund
Die Klagen vor den Finanzgerichten und das Verfahren vor dem Bundesfinanzhof richten sich alle gegen die Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwertes zum 1. Januar 2022 nach dem Bundesmodell. Die neue Bewertung war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisher geltende Bewertung für die Grundsteuer als verfassungswidrig erklärte. Der Gesetzgeber war deshalb aufgefordert, ein neues Bewertungsverfahren zu schaffen. Die neue Grundsteuer soll aufgrund der Bescheide über den Grundsteuerwert und die darauf festgesetzten Grundsteuermessbeträge von den Kommunen ab 2025 erhoben werden.

  • In Düsseldorf geht es bei der Klage um zwei Eigentumswohnungen im selben Objekt (Baujahr 1955) derselben Eigentümerin. Die erste Wohnung ist 58, die zweite Wohnung ist 60 Quadratmeter groß. Aufgrund des Ansatzes eines höheren pauschalen Mietwertes für die kleinere Wohnung wurde hier ein Grundsteuerwert von 164.000 Euro festgestellt. Damit liegt die kleinere Wohnung rund 20.000 Euro über dem Wert der größeren Wohnung.
     
  • In Köln handelt es sich um eine Eigentumswohnung mit 54 Quadratmeter. Hier wurde ein Bodenrichtwert von 2.280 Euro angesetzt. Die Eigentümer besitzen ein weiteres Grundstück in unmittelbarer Nähe mit besserer örtlicher Lage. Dort wird ein deutlich geringerer Bodenrichtwert in Höhe von 530 Euro angesetzt. Doch diese Lage weist die bessere Infrastruktur auf und ist als Wohngebiet beliebter. Beim beklagten Grundstück führt der Ansatz des Bodenrichtwertes zudem zu einer Wertsteigerung von 130 Prozent zu der bisherigen Bewertung.

Kritik des BdSt
Der BdSt hält die neue Bewertung im Bundesmodell für verfassungswidrig. Er unterstützt das Ziel, das neue Bewertungsverfahren vom Bundesverfassungsgericht erneut prüfen zu lassen. Zu diesem Ergebnis kommt auch ein in Auftrag gegebenes Gutachten von Professor Dr. Gregor Kirchhof aus dem vergangenen Jahr. Das Gutachten wird im Rahmen der Klagen und der Beschwerde vor dem Bundesfinanzhof zur Begründung eingebracht. Gerade die pauschal anzusetzenden Mieten bei der Bewertung der Grundstücke und die Bodenrichtwerte beeinflussen die Werte der Grundstücke deutlich, kritisiert der BdSt.

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