„Wir brauchen eine Steuerdebatte“
Rentenbesteuerung – BdSt setzt sich für Nachbesserungen ein
Mehr Transparenz bei Rentenbesteuerung!
… und wir setzen uns für Nachbesserungen an den Steuerregeln ein
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hält die Rentenbesteuerung für reformbedürftig. Das haben die Experten unseres Verbands in einer öffentlichen Sachverständigenanhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags zum Ausdruck gebracht und sich damit für die Belange der Senioren eingesetzt. Dabei geht es dem Bund der Steuerzahler nicht nur um Nachbesserungen an den Steuerregeln, sondern auch um mehr Transparenz. Denn noch immer sind Senioren verunsichert, ob sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen und ob eventuell eine sogenannte Doppelbesteuerung vorliegt.
Das ist das Problem: Zweifachbesteuerung
Für die Besteuerung der Alterseinkünfte gilt seit dem Jahr 2005 die nachgelagerte Besteuerung. Das heißt, während des Arbeitslebens können Beiträge zur Rentenversicherung steuermindernd abgezogen werden, und erst bei Auszahlung der Rente erfolgt die Besteuerung. Um das System umzustellen, gibt es eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2040. Aus unserer Sicht kann es in der Übergangsphase in bestimmten Fällen zu einer Zweifachbesteuerung (Doppelbesteuerung) kommen. Das heißt: Beiträge, die aus bereits versteuertem Einkommen bezahlt wurden, werden bei Rentenauszahlung erneut besteuert. Dieses Problem kann aktuell bei Freiberuflern und Selbstständigen auftreten. Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass künftig auch Arbeitnehmer betroffen sind. Deshalb fordert unser Verband Nachbesserungen und vor allem mehr Aufklärung für die Senioren!
Das tut der Bund der Steuerzahler: Unser Service
Neben unserem politischen Engagement bieten wir Senioren eine Broschüre an, die Schritt für Schritt durch die Einkommensteuererklärung führt. Wer in seinem Fall eine Doppelbesteuerung vermutet, kann gegen seinen Steuerbescheid Einspruch einlegen und sich auf eine vom BdSt unterstützte Musterklage berufen. Denn der Bundesfinanzhof hat unter den Aktenzeichen X R 20/19 und X R 33/19 Gelegenheit, zur Berechnung der Doppelbesteuerung Stellung zu nehmen. Der Vorteil: Der eigene Steuerfall bleibt dann bis zu einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs offen und kann gegebenenfalls nachher noch zugunsten des Steuerzahlers geändert werden. In der öffentlichen Anhörung im Bundestag stellte die Vorsitzende BFH-Richterin eine zeitnahe Beurteilung der Musterklage in Aussicht.
Broschürenbestellung Steuererklärung für Senioren