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Rentenbesteuerung – BdSt setzt sich für Nachbesserungen ein

Stellungnahmen & Eingaben 30.01.2020

Der Bund der Steuerzahler hält die Rentenbesteuerung für reformbedürftig. Dies bringt der Verband in seiner Stellungnahme gegenüber dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Ausdruck.

Für die Besteuerung der Alterseinkünfte gilt seit dem Jahr 2005 die nachgelagerte Besteuerung. Das heißt, während des Arbeitslebens können Beiträge zur Rentenversicherung steuermindernd abgezogen werden und erst bei Auszahlung der Rente erfolgt die Besteuerung. Um das System umzustellen gibt es eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2040. Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler kann es in der Übergangsphase zu eine Zweifachbesteuerung kommen. Deshalb fordert der Verband Nachbesserungen und vor allem mehr Transparenz. Denn noch immer sind die Senioren verunsichert, wenn es darum geht, ob eine Einkommensteuererklärung abzugeben ist.

Diese und weitere Aspekte hat der Bund der Steuerzahler in der öffentlichen Anhörung am 29. Januar 2020 im Bundestag vorgetragen.

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