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Landesbeilage Berlin Januar/Februar 2020
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Ladenkassen - Das müssen Sie jetzt beachten! - Nr.1
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Von B wie Bonausgabepflicht bis Z wie zertifizierte Sicherheitseinrichtung : Seit Januar 2020 gelten für den Einsatz von elektronischen Registrierkassen strengere Anforderungen. Zwar hat das Bundesfinanzministerium die Frist für die Umstellung bzw. Umrüstung der Registrierkassen bis Ende September 2020 verlängert, das ist aber kein Anlass, für eine nachlässige Kassenführung. Denn nach wie vor stehen die Kassen bei Betriebsprüfungen im Fokus. Wir erklären, welche Anforderungen jetzt an Kassen gestellt werden und, was jetzt zu tun ist.
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