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Kommissionsvorhaben gegen «Professional Enablers»: BRAK kritisch

31.10.2022, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/13165

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat sich an einer Konsultation der Europäischen Kommission zum Vorgehen gegen so genannte Enablers im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung und aggressiver Steuerplanung beteiligt und sich dabei kritisch schon zur von der Kommission vorgenommenen Gleichsetzung dieser beiden Phänomene geäußert.

Aufgrund der Gleichsetzung von "aggressiver", aber legaler Steuerplanung mit Steuerhinterziehung sei es zudem nicht möglich, den Fragebogen einheitlich zu beantworten. Der Anspruch auf Unterbindung der so genannten aggressiven Steuerplanung offenbare schon einen Mangel an Respekt vor der Freiheit des Steuerpflichtigen. Er missachte ferner die berufsrechtliche Verpflichtung der Anwaltschaft und der Steuerberaterschaft, ihre Mandantschaft mit Blick auf die steuerlich optimale Struktur zu beraten. Zudem beurteilt die BRAK die Fragen der Kommission in Teilen als tendenziös. Die verwendeten Begrifflichkeiten seien zu unbestimmt und führten somit zu Rechtsunsicherheit. Gesetzeslücken müssten durch den Gesetzgeber geschlossen werden.

Bei so genannten Professional Enablers handelt es sich um Angehörige bestimmter Berufsgruppen, darunter insbesondere auch Anwälte, die ihre spezifischen Fachkenntnisse beziehungsweise ihre Gatekeeper-Stellung dazu nutzen, Straftaten zu begehen, zu fördern oder rechtliche Graubereiche im Sinne ihrer Mandantschaft auf eine Weise auszunutzen, welche dem "Geist" der Gesetze widerspricht. Die Initiative bezweckt laut BRAK, im Bereich grenzüberschreitende Steuergestaltung gegen solches Handeln vorzugehen.

Bundesrechtsanwaltskammer, PM vom 27.10.2022

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