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Köln verdreifacht Gebühren für Bewohnerparkausweise

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 30.07.2024, Jens Ammann

Komplizierte Gebührenordnung tritt verspätet in Kraft, teurer wird es ab Oktober trotzdem schon.

Am 7. Dezember 2023 hat der Rat der Stadt Köln für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises eine neue Gebührenordnung beschlossen. Sie sieht vor, die Gebühren nach Fahrzeuglänge zu staffeln. Am 1. Juli 2024 sollten die neuen Regeln in Kraft treten. Doch anscheinend ist das Unterfangen zu kompliziert: Im Juni 2024 erklärte die Verwaltung, dass ihr die technischen Voraussetzungen fehlen und stellte den 1. März 2025 in Aussicht. Bis dahin wird es trotzdem schon teurer für die Bürger.

Der BdSt NRW sah sich die ursprünglich geplante neue Gebührenordnung näher an und übt Kritik: Bisher zahlten Bürger 30 Euro dafür, dass die Stadt Köln einen Bewohnerparkausweis ausstellte. Diese „Grundgebühr“ bleibt, beinhaltet nach Angaben der Stadt jedoch nur die Verwaltungskosten. § 4 der neuen Gebührenordnung besagt nun: Die „Gebühren für das Ausstellen der Bewohnerparkausweise werden unter Berücksichtigung des Personal- und Sachaufwandes, der Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren wirtschaftlichem Wert oder des sonstigen Nutzens der Parkmöglichkeiten für die Bewohnerinnen und Bewohner festgelegt.“

Gebührenstaffel nach Fahrzeuglänge
Konkret heißt das für die Bewohner: Unterm Strich beträgt die Gebühr für das Ausstellen eines Jahresausweises 110 Euro. Ist das Auto aber kürzer als 4.109 mm, zahlt man 100 Euro. Sollte das Auto dagegen länger als 4.709 mm, sein, steigt die Gebühr auf 120 Euro. Autos, die länger als 5.600 mm sind, bekommen gar keinen Bewohnerparkausweis.

Offensichtlich möchte Köln tricksen, denn im Juni 2023 klärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig: „… verletzt der Stufentarif den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Die damit verbundenen starken Gebührensprünge bilden den je nach Fahrzeuglänge unterschiedlichen Vorteil nicht mehr angemessen ab.“ Um nicht an „starken Gebührensprüngen“ zu scheitern, hat die Stadt Köln weniger starke Sprünge festgelegt.

Trotzdem gestaltet es sich kompliziert, die neue Gebührenordnung umzusetzen. In der Zwischenzeit, also vom 1. Oktober 2023 bis zum 28. Februar 2024, kostet die Jahresgebühr für einen Bewohnerparkausweis pauschal 100 Euro. Schließlich möchte die Stadt die Mehreinnahmen.

Für den BdSt NRW ist die Gebührenordnung Grund für mehrfache Kritik: Zunächst wird die bisherige Gebühr in Höhe von 30 Euro mehr als verdreifacht, für längere Autos sogar vervierfacht. Hier ignoriert die Stadt zweierlei:

  • Bürger und Familien tragen in den letzten Jahren deutlich höhere Lasten; oft wird das Geld knapp. Das Beharren auf „Preisen nach Fahrzeuggröße“ birgt ein Prozessrisiko, denn ob das Bundesverwaltungsgericht die Gebührenordnung akzeptiert, ist zumindest fraglich. Auch werden Familien mit Kindern vor dem Kopf gestoßen, denn sie brauchen in der Regel ein größeres Auto und sollen dafür mehr bezahlen als andere für ihren Sportflitzer.
  • Zum anderen handelt es sich um eine Verwaltungsgebühr – und der damit zu bezahlende Verwaltungsakt ist derselbe, ob die Stadt einen Parkausweis für einen Zweisitzer ausstellt oder für einen Kleinbus.

Neben diesen Kritikpunkten ist die Ausweitung der Bürokratie besonders ärgerlich. Denn mit dem Start dieser Staffelung muss die Verwaltung entweder jeden einzelnen Fahrzeugschein überprüfen oder eine stets aktuelle Datenbank vorhalten mit der Länge aller Autos der Vergangenheit – ein Anwohner könnte ja einen Oldtimer haben – und aller aktuellen Fahrzeuge. So oder so: Für diesen Verwaltungsaufwand müssen die Gebührenzahler ins Portemonnaie greifen. Wie kompliziert die ganze Angelegenheit sein muss, zeigt, dass die Stadt Köln den Start ihrer neuen Gebührenordnung verschieben musste. Ob sie als Einstieg in wesentlich höhere Gebühren gedacht ist?

Aus Sicht des BdSt NRW rechtfertigt jedenfalls weder der „Rabatt“ noch die „Strafzahlung“ in Höhe von je 10 Euro für kürzere bzw. längere Autos so einen Verwaltungsaufwand. Und einen Parkplatz hat man trotz des Bewohnerparkausweises noch lange nicht sicher.

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