Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Kindergrundsicherung: BSG-Präsident ford...

Kindergrundsicherung: BSG-Präsident fordert Zuständigkeit der Sozialgerichte

20.02.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/15370

Im Rahmen des Jahrespressegesprächs des Bundessozialgerichts (BSG) hat dessen Präsident Rainer Schlegel am 07.02.2023 die Zuständigkeit der Sozialgerichte für die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarte und derzeit in Vorbereitung befindliche Kindergrundsicherung gefordert.

Die Kindergrundsicherung ziele darauf ab, eine umfassende existenzsichernde Leistung für Kinder zu schaffen. Sie solle das steuerrechtliche Kindergeld, existenzsichernde Leistungen für Kinder im Bezug von Bürgergeld und Sozialhilfe, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets beider Gesetze sowie den Kinderzuschlag in einer Leistung bündeln. Bis auf Streitigkeiten um das steuerrechtliche Kindergeld als Bestandteil des Familienlastenausgleichs, die in die Zuständigkeit der Finanzgerichte fallen, seien dafür schon jetzt die Sozialgerichte zuständig, erläutert das BSG.

"Wenn die zukünftige Kindergrundsicherung diese Leistungen ersetzen soll, muss sie als existenzsichernder Sozialleistungsanspruch des Kindes ausgestaltet sein und verstanden werden. Denn es geht bei allem um die verfassungsrechtlich gebotene Sicherung des Existenzminimums von Kindern", so Schlegel. "Mit exakt diesen sozialrechtlichen Fragen hat sich die Sozialgerichtsbarkeit seit Einführung des SGB II und des SGB XII im Jahr 2005 beschäftigt und allein 2022 rund 100.000 Verfahren dieser Art erledigt". Die Sozialgerichtsbarkeit verfüge also "zweifellos" über die entsprechende Expertise und eine Gerichtsstruktur in der Fläche, die einen niedrigschwelligen Zugang und Rechtsschutz in angemessener Zeit ermöglicht.

Schlegel berichtete zudem über die Einführung der elektronischen Gerichtsakte am BSG. Seit September 2022 würden alle eingehenden Verfahren elektronisch geführt. Neben der für eine reibungslose Arbeit erforderlichen Technik "sollte aber auch der Gesetzgeber prüfen, wie die Prozessordnung gestaltet werden muss, damit schon die Vorlage der Akten bei den Gerichten nach einheitlichen Standards funktioniert", so der Präsident weiter. Nur ein funktionales System finde Akzeptanz bei den Nutzern.

Bundessozialgericht, PM vom 07.02.2023

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland