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Kindergeld: Petition zu Zahlung eines Teils auf ein (Renten-)Konto des Kindes
Mit einer Petition wird gefordert, dass ein Teil des Kindergeldes – zum Beispiel 60 Euro (jährliche Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung an die Inflation) – nicht an die Eltern des minderjährigen Kindes gezahlt wird, sondern auf das/ein (Renten-)Konto des Kindes. Mit Erreichen der Volljährigkeit soll das Kind über das Geld verfügen können, das heißt, es dort belassen oder auch als Startkapital entnehmen können.
Zur Begründung der Petition wird ausgeführt, dass eine entsprechende Änderung allen Kindern das gleiche Grundvermögen beziehungsweise einen Versicherungsschutz unabhängig davon verschaffen würde, wieviel Glück oder Gesundheit/Leistungsfähigkeit das einzelne Kind hat. Außerdem werde die Geldmenge im Rententopf erhöht. Die Steueridentifikationsnummer, die ja sowieso schon jedes Kind bekomme beziehungsweise habe, bekomme einen weiteren Sinn.
Die Mitzeichnungsfrist zur Petition 142244 läuft noch bis 14.02.2023.
Deutscher Bundestag, PM vom 13.02.2023