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Investmentsteuerreform: Neues Musterverfahren des Steuerzahlerbundes

02.11.2022, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/13186

Über ein neues Musterverfahren zur Investmentsteuerreform informiert der Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt). Dieses werde vor dem Bundesfinanzhof (BFH) verhandelt werden. Konkret gehe es um die Klage eines Kapitalanlegers, die sich gegen eine Übergangsregel im Investmentsteuergesetz richtet. Der BdSt unterstütze die Klage.

Im Fall des Klägers würden danach Fondsgewinne besteuert, die er tatsächlich gar nicht erzielte. Nach dem Gesetz sei es sogar möglich, dass die Steuerlast den Gewinn übersteigt und damit die Vermögenssubstanz verzehrt.

Im Streitfall habe sich der Kläger in den Jahren 2009 bis 2017 über seine Sparkasse an ausländischen Aktienfonds beteiligt. Ende 2018 habe er die Anteile verkauft. Tatsächlich habe er einen Veräußerungsgewinn von knapp 600 Euro erzielt (Differenz zwischen Anschaffungs- und Veräußerungspreis). Besteuert worden sei jedoch ein Gewinn von knapp 2.250 Euro. Denn nach den Regeln der Investmentsteuerreform gölten alle Fondsanteile zum 31.12.2017 als fiktiv verkauft und an Neujahr 2018 als neu angeschafft. Zu diesem Zeitpunkt sei der Kurswert des Aktienfonds hoch gewesen, jedoch bis zum Verkauf deutlich abgefallen. Der fiktive Gewinn sei voll berücksichtigt worden – der sich im Jahr 2018 ergebende Verlust aber nur zu 70 Prozent. Dies hat laut BdSt im Ergebnis dazu geführt, dass der Gewinn durch die Steuerlast von knapp 600 Euro Steuern vollständig aufgezehrt wurde.

Das Finanzgericht habe die Klage abgewiesen, aber Revision zugelassen, die mittlerweile erhoben worden sei (VIII R 15/22). In vergleichbaren Fällen lohne es sich zu prüfen, ob die Verfahren mit Einspruch offengehalten werden sollten und das Ruhen des Verfahrens beantragt wird, empfiehlt der BdSt.

Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 31.10.2022

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