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"Impfung macht frei"-Video: Vergleich im Streit um Entlassung eines Lehrers
Der Streit um die Entlassung eines Lehrers wegen der Veröffentlichung eines YouTube-Videos, das ein KZ-Tor mit der Inschrift "Impfung macht frei" zeigt, ist mit einem Vergleich abgeschlossen worden, der allerdings bis zum 12.06.2023 noch widerrufen werden kann. Dies teilt das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg mit.
Der betroffene Lehrer war beim Land Berlin beschäftigt. Er hatte während der Pandemie mehrere Videos zum Thema Corona-Impfungen bei YouTube eingestellt. In einem Video wurde das Bild des Tores eines Konzentrationslagers mit der Inschrift "Impfung macht frei" gezeigt. Das Land hatte dem Lehrer daraufhin gekündigt.
Das Arbeitsgericht Berlin hatte die dagegen gerichtete Klage des Lehrers abgewiesen. Im Berufungsverfahren haben die Parteien vor dem LAG nun einen Vergleich abgeschlossen, in dem sie sich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung geeinigt haben.
Wie das LAG mitteilt, hat sich das Land Berlin den Widerruf des Vergleichs bis zum 12.06.2023 vorbehalten. Sofern der Vergleich vom Land nicht bis zu diesem Zeitpunkt widerrufen wird, bleibe es bei der Beendigung des Verfahrens zu den im Vergleich vereinbarten Regelungen. Für den Fall des Widerrufs sei ein Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf den 15.06.2023 anberaumt worden.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, PM vom 16.05.2023 zu 10 Sa 1143/22