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Hessen: Finanzämter bearbeiten Einkommensteuererklärungen erneut schneller als im Vorjahr
Der positive Trend bei der Bearbeitungsdauer der Einkommensteuererklärungen in Hessen hat sich auch 2020 fortgesetzt. Die Erklärungen für 2019 wurden 2020 durchschnittlich in rund 47 Tagen bearbeitet. "Das ist etwa fünf Tage schneller als noch im Vorjahr", so Landesfinanzminister Michael Boddenberg (CDU).
Nach Angaben seines Finanzministeriums Hessen sind die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für Einkommensteuerklärungen in Hessens Finanzämtern in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken. So habe diese 2018 im Schnitt noch 58 Tage betragen. 2019 habe sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Einkommensteuerklärungen um sechs Tage auf 52 Tage verkürzt und in 2020 nunmehr einen neuen Tiefstand erreicht.
Die Bearbeitungsdauer schwanke dabei innerhalb normaler Parameter, merkt das Finanzministerium an. Sie sei unmittelbar abhängig von den individuellen Verhältnissen des Steuerfalls, wie zum Beispiel der Komplexität des Sachverhalts, dem Umfang und der Vollständigkeit der Angaben, sowie eventuell notwendigen Rückfragen des Finanzamts oder periodischen Schwankungen im Eingang der Erklärungen. Was regelmäßig die Bearbeitung vereinfacht und auch beschleunigen kann, sei, die Steuererklärung elektronisch über ELSTER abzugeben.
Finanzministerium Hessen, PM vom 21.01.2021