Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Heizen mit Erneuerbaren: Bundeskabinett ...

Heizen mit Erneuerbaren: Bundeskabinett leitet Umstieg ein

21.04.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/16699

Die Bundesregierung hat eine 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mitteilt, das den Gesetzentwurf gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erarbeitet hat, wird mit dem Entwurf der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und bei der Warmwasserbereitung gesetzlich verankert und so die Dekarbonisierung des Wärmebereichs eingeleitet und schrittweise umgesetzt.

Ab 2024 muss beim Einbau neuer Heizungen konsequent auf erneuerbare Energie gesetzt werden. Das heißt laut BMWK konkret, dass ab dem 01.01.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Dieser Fokus auf neue Heizungen sei angesichts der langen Investitionszeiträume im Gebäudebereich entscheidend, so das Ministerium. Wer heute eine neue Heizung einbaut, nutze diese 20 bis 30 Jahre. Die richtige Weichenstellung beim Einbau von neuen Heizungen müsse daher jetzt erfolgen. Bestehende Heizungen könnten weiter betrieben, kaputte Heizungen repariert werden.

Der Übergang auf Heizen mit Erneuerbaren wird in der Gesetzesnovelle nach Angaben des BMWK – wie von Anfang an vorgesehen – pragmatisch gestaltet. Es gölten Übergangsfristen, verschiedene technologieoffene Erfüllungsoptionen und Befreiungsmöglichkeiten in besonderen Situationen. Um das Gesetz noch verbraucherfreundlicher zu gestalten, seien die Übergangsfristen und Erfüllungsoptionen – vor allem für den Neubau – nochmal erweitert worden, zum Beispiel um Solarthermie. Auch seien "H2-Ready"-Gasheizungen eine weitere Option, also Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind. Diese dürften dann eingebaut werden, wenn es einen verbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze gibt und diese Heizungen ab 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan oder anderen grünen Gasen und spätestens ab 2035 mit mindestens 65 Prozent grünen oder blauem Wasserstoff betrieben werden.

Das Gebäudeenergiegesetz werde nun dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet. Der Regierungsentwurf ist auf den Seiten des BMWK als pdf-Datei verfügbar (entwurf-geg.pdf (bmwk.de)).

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, PM vom 19.04.2023

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland