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Grundwerte der EU: Kommission eröffnet Verfahren gegen Ungarn und Polen wegen Verletzung der Grundrechte von LGBTIQ

19.07.2021, http://www.musterkanzlei.info/2002288/news/recht/aktuell/12734-grundrechte

Die Europäische Kommission hat am 15.07.2021 Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn und Polen im Zusammenhang mit der Gleichberechtigung und dem Schutz der Grundrechte eingeleitet.

Im Fall von Ungarn geht es um ein kürzlich gebilligtes Gesetz. Dieses beschränkt oder verbietet Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Inhalten, die so genannte von dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht abweichende Identitäten, Geschlechtsumwandlungen oder Homosexualität verbreiten oder darstellen. Zudem wird ein Hinweis für ein Kinderbuch mit LGBTIQ-Inhalten vorgeschrieben.

Im Fall von Polen ist die Kommission der Auffassung, dass die polnischen Behörden nicht vollständig und angemessen auf ihre Untersuchung in Bezug auf die Art und die Auswirkungen der so genannter LGBT-freien Zonen, die von mehreren polnischen Regionen und Gemeinden geschaffen wurden, reagiert haben.

LGBTQI ist eine Abkürzung für "Lesbian, Gay, Bi, Trans, Queer und Intersex". Auf Deutsch steht das also für lesbisch, schwul, bisexuell, trans, queer und intersexuell.

Die Gleichheit und die Achtung der Würde und der Menschenrechte seien Grundwerte der EU, die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union verankert sind, betont die Kommission. Sie teilt mit, alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente einsetzen zu werden, um diese Werte zu verteidigen.

Die zwei Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Argumente der Kommission zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission beschließen, ihnen eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln und sie in einem weiteren Schritt vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen.

Europäische Kommission, PM vom 15.07.2021

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