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Grundsteuererklärung: Rheinland-Pfalz auf fünftem Platz

21.02.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/15401

Für rund 77,6 Prozent der in Rheinland-Pfalz liegenden wirtschaftlichen Einheiten wurden die Feststellungserklärungen fristgerecht eingereicht. Damit liegt Rheinland-Pfalz in einem bundesweiten Vergleich auf dem fünften Platz. Das ergab eine Aufstellung des Steuerzahlerbundes Rheinland-Pfalz. Die höchste Abgabequote hat danach Sachsen-Anhalt, die niedrigste Baden-Württemberg.

In Deutschland lägen rund 37 Millionen Grundstücke und Immobilien wie Wohnungen oder Gewerbeeinheiten. Für sie hätten die Eigentümer bis zum 31.01.2023 eine Feststellungserklärung über den Grundsteuerwert beim Finanzamt einreichen müssen, so der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz. Nicht jeder sei seiner Pflicht nachgekommen. Bundesweit seien nur rund 27 Millionen dieser Erklärungen eingereicht worden. Damit betrage die Abgabequote lediglich 72,8 Prozent.

In Rheinland-Pfalz seien für die rund 2,4 Millionen wirtschaftlicher Einheiten, wie die Grundstücke und Immobilien im Rahmen der Feststellungserklärung heißen, knapp 1,9 Millionen Erklärungen fristgerecht eingereicht worden. Die Abgabequote von 77,6 Prozent reiche für den fünften Platz im bundesweiten Vergleich. Rheinland-Pfalz liege über dem Bundesdurchschnitt.

Spitzenreiter bei den fristgerecht eingereichten Grundsteuererklärungen sei Sachsen-Anhalt mit 89,9 Prozent. Von den 900.969 erwarteten Erklärungen seien 809.971 spätestens am 31.01.2023 eingegangen. Sachsen-Anhalt setze wie Rheinland-Pfalz das Bundesmodell um.

Auf dem zweiten Platz folge die Hansestadt Hamburg, die mit dem Wohnlage-Modell vom Bundesmodell abweiche. Für Immobilien in der Hafenstadt seien rund 362.500 von 424.000 Feststellungserklärungen eingegangen. Die Abgabequote betrage 85,5 Prozent. Der Stadtstaat Bremen mit den beiden Städten Bremen und Bremerhaven liegt laut BdSt Rheinland-Pfalz auf dem dritten Platz: 194.000 eingereichte Erklärungen von 238.000 erwarteten mache eine Quote von 81,6 Prozent.

Unter dem Bundesdurchschnitt von 72,8 Prozent lägn nur vier Bundesländer. Dabei handele es sich aber um Schwergewichte, in denen 22,4 Millionen wirtschaftliche Einheiten liegen. Es seien Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen sowie Bayern und Baden-Württemberg.

Die niedersächsische Abgabequote sei mit 72,2 Prozent nur geringfügig unterdurchschnittlich. Von den 3,6 Millionen wirtschaftlichen Einheiten seien 2,6 Millionen veranlagt worden. Nordrhein-Westfalen sei mit 6,7 Millionen wirtschaftlicher Einheiten das Bundesland mit den meisten Grundstücken und Immobilien. Die Abgabequote liege bei 70 Prozent: 4,7 Millionen Feststellungserklärungen gingen laut BdSt fristgerecht ein.

Auf dem vorletzten Platz liege Bayern, das ein besonders einfaches Flächenmodell umsetze. Dennoch seien zum 31.01.2023 nur 4,5 Millionen der 6,5 Millionen Feststellungserklärungen eingegangen. Die Quote betrage 69,2 Prozent. Am letzten Tag habe Bayern die Abgabefrist auf den 30.04.2023 verlängert. Wer ein bayerisches Grundstück noch nicht veranlagt hat, befinde sich folglich noch nicht in Verzug.

Schlusslicht sei Baden-Württemberg. Hier lägen 5,6 Millionen wirtschaftliche Einheiten, aber nur 3,8 Millionen Grundsteuererklärungen seien fristgerecht abgegeben worden. Die Abgabequote liege bei nur 68 Prozent.

Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz e.V., PM vom 07.02.2023

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