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Grundsteuererklärung: Nicht bis zum Fristende warten

31.10.2022, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/13171

Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung wurde um drei Monate bis zum 31.01.2023 verlängert. Das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz rät allerdings dazu, mit der Erklärungsabgabe nicht bis zum Fristende warten. Um bei aufkommenden Fragen insbesondere den persönlichen Service der Steuerverwaltung nutzen zu können, sei es ratsam, sich frühzeitig an das Finanzamt zu wenden. Denn nach den bisherigen Erfahrungen sei davon auszugehen, dass zum Ende der Frist mit einem deutlich erhöhten Informationsbedarf zu rechnen ist, so das LfSt.

Viele Antworten sowie Hilfen für die Erklärungsabgabe habe die rheinland-pfälzische Steuerverwaltung auch bereits vorab zur Verfügung gestellt, insbesondere in Informationsschreiben und Ausfüllhilfen, die Eigentümern zwischen Mai und August zugesendet worden seien, sowie umfangreichen Informationen auf der Steuerverwaltungs-Homepage (zu finden unter www.fin-rlp.de/grundsteuer).

Sollten darüber hinaus Fragen bestehen, könnten diese unter anderem über das auf den Internetseiten des Finanzamts aufrufbare Kontaktformular elektronisch übermittelt werden. Dabei sollte an die Angabe des Aktenzeichens und der Kontaktdaten gedacht werden.

Für telefonische Anfragen beim Finanzamt bittet das LfSt, nur die in den Informationsschreiben zur Grundsteuerreform angegebenen Telefonnummern zu verwenden, um direkt mit den richtigen Ansprechpartnern verbunden zu werden. Für persönliche Vorsprachen könnten die Service-Center der Finanzämter ohne Terminvereinbarung montags von 8.00 bis 16.00 Uhr und donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr aufgesucht werden.

Die Erklärungen müssten nach dem Gesetz elektronisch übermittelt werden. Das Landesamt für Steuern weist darauf hin, dass das dafür zur Verfügung stehende Steuererklärungsportal ELSTER (www.elster.de) viele nützliche Funktionen enthält, die zum Beispiel beim Ausfüllen der Erklärung unterstützen oder eine Prüfung der Erklärungsdaten ermöglichen.

Personen, die keine Möglichkeit haben, die Erklärung über ELSTER zu übermitteln, könnten in den Finanzämtern Papiervordrucke erhalten oder die unter www.fin-rlp.de/vordrucke veröffentlichten Formulare zur "Erklärung der Feststellung des Grundsteuerwerts" ausfüllen und in Papier einreichen. Hilfe gebe es für diese Personen in den Service-Centern der Finanzämter auch durch Checklisten, Mustererklärungen und weitere Broschüren.

Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, PM vom 25.10.2022

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