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Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften

Stellungnahmen & Eingaben / Unternehmen 09.09.2016

Der Gesetzgeber möchte die steuerliche Verlustverrechnung bei Kapitalgesellschaften neu ordnen. Bisher fallen Verluste bei einer Gesellschaft ganz oder teilweise weg, wenn ein neuer Gesellschafter mehr als 25 Prozent der Gesellschaftsanteile kauft. Mit einem neuen § 8d Körperschaftsteuergesetz soll nun die Möglichkeit geschaffen werden, Verluste auch nach einem solchen Anteilseignerwechsel weiter nutzen zu können. Voraussetzung ist, dass der Geschäftsbetrieb fortgeführt wird.

Der BdSt begrüßt den Vorschlag des Gesetzgebers, denn häufig ist ein Anteilseignerwechsel zur Finanzierung des Unternehmens notwendig bzw. wirtschaftlich sinnvoll. Im Detail regen wir jedoch Nachbesserungen an.

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