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Gartenpflege: Kann Steuern mindern
Die Gartensaison steht vor der Tür. Wer für die Pflege seines Gartens eine professionelle Hilfe engagiert, kann die Kosten in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen.
Voraussetzung ist laut Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz, dass die beauftragte Hilfe eine ordnungsgemäße Rechnung ausgestellt hat, aus der die Lohnkosten für die Arbeitszeit hervorgehen, und der Betrag überwiesen wurde. Die Kosten könnten in Höhe von 20 Prozent (maximal 4.000 Euro) steuerlich berücksichtigt werden und minderten die direkte Steuerlast. Dazu sollte jeder Steuerzahler in seiner Einkommensteuererklärung in der Anlage "haushaltsnahe Aufwendungen" die entsprechenden Beträge für Dienstleistungen eintragen. Auch weitere Lohnkosten für andere Handwerkerleistungen (maximal 1.200 Euro) könnten so vom Finanzamt berücksichtigt werden.
Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz e.V., PM vom 19.05.2023