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Free WiFi Berlin

Bund der Steuerzahler Berlin e. V. / Meldungen 21.02.2022

Kostenfreies Surfen auf Steuerzahlerkosten

Bereits 2015 hatte der Bund der Steuerzahler die Pläne des Berliner Senats kritisiert, den Aufbau eines öffentlichen WLAN-Netzes mit 170.000 Euro zu bezuschussen. 2018 kritisierte der Verein dann, dass die Zahl der Hotspots mehr als verdoppelt werden sollte. Damals war in den Medien schon von Kosten in Höhe von 1,9 Millionen Euro für den Ausbau die Rede. Nach dem Ende einer fünfjährigen Pilotphase lief Ende 2021 der Betreibervertrag für das „Free WiFi Berlin“ aus. Jetzt prüft der Senat den Eigenbetrieb durch das landeseigene IT-Unternehmen ITDZ. Der Bund der Steuerzahler meint, dass kostenfrei nutzbares Internet nicht Staatsaufgabe ist und der Senat lieber seine Hausaufgaben in Sachen Digitalisierung der Verwaltung vorantreiben sollte.

Seit den Nullerjahren gab es die politische Idee eines freien WLAN-Zugangs. Im Koalitionsvertrag von 2011 hieß es, die Regierung wolle ein freies und gebührenfreies WLAN an zentralen Orten der Stadt starten. Im Koalitionsvertrag von 2016 war die Rede davon, dass mit dem 5G-Ausbau zeitgleich ein berlinweites Angebot an öffentlichen WLAN-Zugängen geschaffen werden solle. Dabei werde die Koalition mit zivilgesellschaftlichen Initiativen zusammenarbeiten. Dazu gehöre auch der Ausbau des frei zugänglichen WLAN-Netzes in Berlin durch die Schaffung weiterer Infrastruktur unter Einbezug von Initiativen von Freifunkern und Landesbeteiligungen. Um eine solche Ausweitung zu sichern, werde das Projekt WLAN an einen landeseigenen IT-Dienstleister übergeben. Im aktuellen Koalitionsvertrag von 2021 heißt es jetzt nur noch kurz: „Das kostenlose, frei zugängliche WLAN in Berlin wird ausgebaut.“

Im Herbst 2014 berichtete der Berliner Senat auf eine schriftliche Parlamentsanfrage erstmals konkreter, dass er den Betrieb eines WLAN-Netzes an öffentlichen Gebäuden und Straßen ab 2015 verfolge. Ziel war damals, eine anbieteroffene Plattform ohne finanzielle Förderung durch das Land zu initiieren. Während einer Dauer von zwei Jahren sollten dem ausgewählten Anbieter keine Miete oder Sondernutzungsgebühren berechnet und außerdem die Stromkosten übernommen werden. Der Senat strebte damals eine möglichst großflächige und Flächendeckende Versorgung, insbesondere an zentralen Orten an. Für eine zweijährige Anschubfinanzierung sah der Senat damals Mittel von maximal 170.000 Euro vor. Der Weiterbetrieb sollte dann nach zwei Jahren möglichst vom Betreiber finanziert werden. Allerdings musste der Senat auch damals schon einräumen, dass in dem Interessenbekundungsverfahren die Idee einer privat geführten und finanzierten Plattform an der nicht vorhandenen Bereitschaft der Unternehmen scheiterte.

Deshalb sollte es offenbar auch nicht nur bei einer Anschubfinanzierung bleiben. Die Kosten für die WLAN-Initiative der Senatsverwaltung „Wifi4EU“ waren im Haushalt für 2020 mit 1,84 Mio. Euro und 2021 mit 2,43 Mio. Euro veranschlagt. Der Ansatz im Doppelhaushalt 2022/2023 beläuft sich auf jeweils 2,1 Mio. Euro. Im Doppelhaushalt 2016/2017 fand sich nur ein Hinweis auf zweckgebundene Mittel an die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH, die u.a. vorrangig für die Digitalisierung, z.B. Smart Cities, WLAN-Netze und die Förderung der digitalen Infrastruktur, verwendet werden sollen. Nach einer im Februar 2022 veröffentlichten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage ist in den Jahren 2015 bis 2021 mit insgesamt über 3,2 Millionen Euro zwar weniger ausgegeben worden, als in den Haushaltsplänen veranschlagt war, aber deutlich mehr als die 2014 mit nur 170.000 Euro angekündigte Anschubfinanzierung.

Für den Vorsitzenden des Bundes der Steuerzahler, Alexander Kraus, folgt das Projekt dabei einem üblichen Muster: „Zunächst werden in der öffentlichen Diskussion verhältnismäßig geringe Kosten angekündigt. Zu Schluss werden dann die wahre Rechnung und fadenscheinige Begründungen präsentiert! “

So wurde im Koalitionsvertrag von 2016 behauptet, der Ausbau des frei zugänglichen WLAN-Netzes in Berlin sei Teil der Daseinsvorsorge. In einer Berichtsvorlage an das Berliner Abgeordnetenhaus bezeichnete der Senat ein frei zugängliches Internet noch 2019 als Grundlage für gesellschaftliche, wirtschaftliche und demokratische Teilhabe. Gerade für Berlin als „Digitale Hauptstadt“ sei eine hinreichende Ausstattung mit WLAN-Spots essentiell. Ein umfangreiches WLAN-Netz sei heutzutage selbstverständlicher Bestandteil einer europäischen Hauptstadt. In einer Pressemitteilung der Senatskanzlei von Dezember 2021 wurde der Regelbetrieb von „Free WiFi Berlin“ als digitale Grundversorgung bezeichnet.

Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler können Datennetze durchaus zur Daseinsvorsorge gezählt werden, ebenso wie die Stromversorgung, festinstallierte Telefonanschlüsse, Be- und Entwässerung, die Müllabfuhr oder auch kulturelle Angebote von der Musikschule bis zur Oper. Auch diese Angebote können selbstverständlich nicht kostenlos durch die Bürger genutzt werden, auch wenn sie für uns „selbstverständlich“ und „essentiell“ sind. Alle diese Leistungen haben gemein, dass ein rein privates Angebot aufgrund bestimmter ökonomischer Eigenheiten nicht zustande kommen würde, weshalb der Staat dieses entweder in Eigenregie anbietet oder den Markt reguliert, wie z.B. im Bereich der Mobilfunkanbieter. Mit „Free WiFi Berlin“ versucht der Senat nun krampfhaft, mit einem lückenhaften Flickenteppich aus WLAN-Routern ein Parallelangebot zu dem bereits staatlich regulierten Mobilfunknetz privater Anbieter aufzubauen, die mittlerweile mit 100-prozentiger Abdeckung LTE-Surfgeschwindigkeit im gesamten Stadtgebiete zu überschaubaren Preisen anbieten. Besonders kurios mutet vor diesem Hintergrund an, dass für den Ausbau der WLAN-Netze auch Mittel aus der Funkfrequenzversteigerung des Bundes bereitgestellt worden sind.

BdSt-Vorsitzender Kraus widerspricht daher dem Senat: „Ein zusätzliches kostenloses WLAN ist weder für die Daseinsvorsorge erforderlich noch gibt es einen lebensnotwendigen Anspruch auf digitale Grundversorgung, damit man unterwegs TikTok-Videos ansehen kann, ohne seinen eigenen Datentarif zu belasten. Mit dem gleichen Argument könnte man ja sonst auch fordern, dass der Staat gleich auch kostenlose Smartphones verteilt und dazu noch Bier und Chips. Das kostenlose Senats-WLAN wurde von der technologischen Entwicklung schon vor Jahren überflüssig gemacht, kostet zusätzlich Geld, verbraucht zusätzliche Energie und verursacht zum Schluss zusätzlichen Elektroschrott.“

Anfang 2022 wurde der Betrieb von 2.029 WLAN-Access-Points an 499 Standorten eingestellt. Eine Verlängerung des Vertrages sei aus „vergaberechtlichen Gründen“ nicht möglich gewesen. Der Senat rechnet mit einer Übergangslösung für ein Jahr durch den ehemaligen privaten Betreiber und prüft eine Übertragung auf den landeseigenen IT-Dienstleister ITDZ. Für den Bund der Steuerzahler stellt sich die Frage, ob der Senat eine Lösung für den bündigen Weiterbetrieb einfach verschlafen hat und fordert einen Stopp von „Free WiFi Berlin“. Der Senat solle sich lieber um die seit zehn Jahren verschlafene Einführung der e-Akte kümmern, um die künftige Arbeitsfähigkeit der Berliner Verwaltung sicherzustellen. Erstmals 2011 angekündigt, sollte die e-Akte bereits 2016 auf der Hälfte der Behördencomputer laufen. Im letzten Jahr wurde ihr Start aber nochmals von 2023 auf 2025 verschoben, nachdem eine Softwareausschreibung geplatzt war und der Rechnungshof der Innenverwaltung bescheinigt hatte, dass ihr bislang noch nicht einmal gelungen sei, überhaupt funktionierende Steuerungsstrukturen für die nach dem Berliner E-Government-Gesetz geforderte Übertragung der Informations- und Kommunikationstechnik auf einen landeseinheitlichen Dienst zu etablieren. Nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler sollten sich schon deswegen der überforderte Senat und das landeseigenen ITDZ keine verzichtbaren Aufgaben aufhalsen, wenn sie nicht einmal die existenzielle und selbstverständliche Digitalisierung der Verwaltung vorantreiben können.

 

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