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Die steuerliche Anerkennung von Ehegatten-/ Eingetragenen Lebenspartner-Arbeitsverhältnissen - Nr. 49

Publikation / Familie / Freiberufler / Unternehmen / Ratgeber 01.01.2024

Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner sind möglich und werden auch steuerlich anerkannt. Allerdings kann die Nichtbeachtung formaler Voraus-setzungen zur steuerlichen Nichtanerkennung dieser Arbeitsverhältnisse führen. Der Wegfall der Abzugsfähigkeit von Arbeitslohn und Sozialversicherungsbeiträgen als Betriebsausgabe und damit verbundene Steuernachzahlungen sind die Folge. Beim Abschluss und bei der Durchführung eines Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner-Arbeitsverhältnisses ist daher erhöhte Sorgfalt geboten.

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