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Rechtsbehelfe im Besteuerungsverfahren - Nr. 10
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Abschreibungsarten, Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibungen und erhöhte Absetzungen - Nr. 12
Das Reisekostenrecht - Nr. 11
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Ratgeber
Steuerzahler, die aus beruflichen Gründen viel unterwegs sind, müssen die steuerlichen Regeln bei Dienst- und Geschäftsreisen beachten. Für Arbeit-nehmer gibt es höchstens eine Tätigkeitsstätte je Arbeitsverhältnis mit beschränktem Werbungskostenabzug. Bei Selbständigen ist der Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit entscheidend. An allen übrigen Orten, an denen der Steuerzahler tätig wird, liegt eine Dienst- bzw. Geschäftsreise vor. Welche Reisekosten hierbei geltend gemacht werden können, wird im Ratgeber erläutert
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