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Corona-Wirtschaftshilfen: Steuerberaterverband tritt für praxisgerechtes Schlussabrechnungsverfahren ein
Anlässlich eines vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) initiierten Praxisdialogs zu den Corona-Wirtschaftshilfen hat der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) Torsten Lüth die besondere Rolle der Steuerberater bei den zahlreichen Hilfsprogrammen betont. Besondere Herausforderungen bestünden im Rahmen der anstehenden Schlussabrechnungen.
Ebenso wie in den Antragsverfahren seien die Steuerberater hier aufgrund ihrer gesetzlichen Rolle als Organe der Steuerrechtspflege der wesentliche Compliance-Faktor. Angesichts der nun massenweise zu erstellenden Schlussabrechnungen forderte Lüth Bund und Länder auf, auftretende Fragestellungen praxisgerecht und möglichst bundeseinheitlich zu beantworten. Ein Flickenteppich müsse unter allen Umständen vermieden werden. Niemandem im Berufsstand und bei den betroffenen Unternehmen werde zu vermitteln sein, sich bei wesentlichen Fragestellungen an einer unterschiedlichen Handhabung in den einzelnen Ländern auszurichten. Dies sei in der Praxis auch gar nicht leistbar, da die Arbeit in den Kanzleien – ebenso wie bei den Mandanten – nicht auf einzelne Ländergrenzen beschränkt sei.
Positiv registrierte der DStV die Ankündigung des BMWK, die Frist zu Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens bis zum 31.08.2023 zu verlängern. Ursprünglich sollte die Frist am 30.06.2023 enden. Ebenfalls bis zum 31.08.2023 sei im digitalen Antragsportal einer Forderung des Berufsstands entsprechend auch die Beantragung einer Nachfrist bis 31.12.2023 möglich.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 28.06.2023