+++ Verdienstausfallentschädigung durch Corona +++
+++ Mieter und Pächter dürfen nicht vor die Tür gesetzt werden / Vermieter behalten den Mietanspruch und bekommen ebenfalls Unterstützung +++
Corona-Soforthilfe vom Land
Für Selbständige gibt es aufgrund der Corona-Krise Hilfe vom Land Baden-Württemberg. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt: Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe können zur Begegnung von Liquiditätsengpässen im Zuge der Corona-Pandemie ab Mittwoch direkte Zuschüsse vom Land erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie hier. Anders als Sofortkredite müssen diese Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden.
Auch die L-Bank und die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bieten Kredite für Unternehmen, die durch das Corona-Virus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.
Zudem hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg eine Hotline für Unternehmen geschaltet.