+++ Länger Arbeiten ist erlaubt – Arbeitszeitgesetz gelockert +++
So lange warten Sie auf Ihren Steuerbescheid!
+++ Corona-Prämie bis 1.500 Euro steuerfrei / Ministerium veröffentlicht heute das Anwendungsschreiben+++
Arbeitgeber können ihren Beschäftigten einen Bonus von bis zu 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Das gilt für Extras, die die Mitarbeiter zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 erhalten. Voraussetzung ist, dass die Sonderzahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Die Regelung gilt für alle Branchen und Berufe. Details enthält ein Verwaltungsschreiben, das am 9. April veröffentlicht wurde und auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums abgerufen werden kann.
Der Bonus muss bei den Sozialleistungen angerechnet werden. Das würde etwa Alleinerziehende oder Personen, die aufstocken, betreffen. Der Bund der Steuerzahler wird sich daher dafür einsetzen, dass aufgrund der besonderen Ausnahmesituation keine Anrechnung auf andere Leistungen erfolgt, sodass alle Arbeitnehmer den Bonus tatsächlich ungeschmälert erhalten.