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Corona-Krise: Kurzarbeit auch im öffentlichen Dienst möglich
Während der Corona-Krise müssen immer mehr Betriebe und Unternehmen auf Kurzarbeit umstellen, um auf die abflauende Auftragslage, den stockenden Nachschub Rohstoffnachschub oder die staatlichen Vorgaben zum Infektionsschutz zu reagieren. Die Betroffenen müssen in der Regel während dieser Zeit mit 60 bzw. 67 Prozent ihres Gehalts auskommen.
Auch im Öffentlichen Dienst waren zahlreiche Beschäftigte wegen Schließungen zur Beschäftigungslosigkeit verdammt. Anders als in der freien Wirtschaft erhalten sie bislang jedoch ihre vollen Bezüge. Der Bund der Steuerzahler setzte sich dafür ein, dass auch hier die Möglichkeiten für Kurzarbeit geschaffen wurden, um die öffentlichen Haushalte zu entlasten und eine ungerechtfertigte Privilegierung des öffentlichen Dienstes zu verhindern. Mit Erfolg: Verdi, Beamtenbund und die Vereinigung kommunaler Arbeitgeber (VKA) haben sich auf einen „Covid-19-Tarifvertrag“ geeinigt, der die Kurzarbeit für Beschäftigte in kommunalen Betrieben, die als Eigenbetrieb geführt werden, vorsieht. Beispiele hierfür sind etwa Theater und Museen, oder auch der öffentliche Nahverkehr.