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Betrugsmasche per SMS: LfSt Rheinland-Pfalz warnt
Das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz rät aus aktuellem Anlass, nicht auf Forderungen und Mahnungen per SMS, E-Mail oder Telefon einzugehen
Aktuell verschickten Betrüger Zahlungsaufforderungen und Pfändungsandrohung per SMS. Dabei werde folgender Text versendet: "Ihre offene Forderung mit der Nummer R110285 wurde trotz mehrerer Mahnungen nicht beglichen. Am (xx.) Mai 2022 wird der Gerichtsvollzieher die vorsorgliche Pfändung Ihres Hausrates vornehmen. Sie können das Pfändungsverfahren vermeiden, indem Sie den offenen Betrag sofort über Ihren Zahlungslink bezahlen." Der folgende Link führe vermeintlich auf eine Seite des Bundesfinanzministeriums und zeige eine IBAN und den zu zahlenden Betrag.
Hierbei handele es sich um eine Betrugsmasche, betont das LfSt. Es weist darauf hin, dass die Finanzämter Zahlungsaufforderungen nie per SMS oder per E-Mail versenden oder telefonisch zu Zahlungen auffordern. Wer bei Anfragen Zweifel habe, sollte Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen.
Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, PM vom 17.05.2022