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Besteuerung multinational tätiger Konzerne: Abkommen mit den USA angenommen
Der Bundestag hat am 09.02.2023, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 20/5021) zur Ratifizierung eines Abkommens zur Besteuerung multinational tätiger Konzerne vom 14.08.2020 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA über den "Austausch länderbezogener Berichte" angenommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Bundestags-Finanzausschusses (BT-Drs. 20/5563) zugrunde.
In den vergangenen Jahren habe sich gezeigt, dass multinationale Unternehmen im Vergleich zu vorwiegend national tätigen Unternehmen durch Ausnutzung der unterschiedlichen Steuersysteme der Staaten ihre Steuerlast erheblich reduzieren könnten, schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf. Dies führe zu Steuermindereinnahmen für die betroffenen Staaten und beeinträchtige darüber hinaus die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, die solche Steuergestaltungen nicht nutzen könnten. Daher, so heißt es in dem Entwurf weiter, habe die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Auftrag der G20-Staaten im Rahmen des Projektes gegen Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen multinationaler Unternehmen konkrete Lösungen zur Beseitigung der Defizite der internationalen Besteuerungsregeln entwickelt.
So seien etwa standardisierte Dokumentationsanforderungen im Bereich der Verrechnungspreise für multinational tätige Unternehmen sowie der Austausch länderbezogener Berichte zwischen den teilnehmenden Staaten vorgesehen. Ziel dieses Informationsaustausches sei es, sicherzustellen, dass die Finanzverwaltungen zur Wahrung der Integrität des Steuerrechts die erforderlichen Informationen erhalten und dass die multinationalen Unternehmen ihren Dokumentationspflichten nach einem einheitlichen Standard nachkommen.
Bundestag, PM vom 09.02.2023