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Bestellung von Waren aus Drittland: Freigrenze bei Einfuhrabgaben weggefallen

12.07.2021, http://www.musterkanzlei.info/2002288/news/steuer/aktuell/12699-drittland

Wer Waren in einem Drittland (zum Beispiel USA, Großbritannien, China) bestellt, muss hierfür seit dem 01.07.2021 immer Einfuhrabgaben zahlen. Denn am 01.07.2021 ist die bisherige Freigrenze von 22 Euro weggefallen. Hierauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen hin.

Maßgebend sei der Zeitpunkt, an dem die Zollanmeldung durch den Zoll angenommen wird. Das bedeute, dass auch für Waren, die vor dem 01.07.2021 bestellt und auch versendet wurden, Abgaben entstehen könnten, wenn die Zollanmeldung erst nach dem 30.06.2021 angenommen wird.

Ab diesem Zeitpunkt muss laut BdSt Nordrhein-Westfalen grundsätzlich für alle Sendungen aus einem Drittland eine Zollanmeldung abgegeben werden. Diese Aufgabe übernehme in der Regel der Beförderer der Waren, also der zuständige Post- beziehungsweise Kurierdienst. Dieser bezahle auch schon die fälligen Einfuhrabgaben an den Zoll. In der Regel müssten die Abgaben bei der Zustellung der Sendung bei dem Beförderer bezahlt werden.

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V., PM vom 30.06.2021

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