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Anstehender Jahreswechsel: Was Steuerzahler noch erledigen sollten

10.11.2022, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/13371

Rechtzeitig vor dem Jahreswechsel sollten Steuerzahler noch einige Dinge erledigen, um sich Steuervorteile zu sichern. Hierauf macht der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen aufmerksam.

So könne zum Beispiel noch in 2022 eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie vom Arbeitgeber gezahlt werden. Zudem sollten Steuerzahler prüfen, ob in 2022 noch Ausgaben für Krankheits- oder Kurkosten anfallen – wozu auch Zahnarztkosten gehörten, wie der BdSt betont. Krankheits- oder Kurkosten könnten steuerlich nur angesetzt werden, wenn der entsprechende persönliche Eigenanteil, der einkommensabhängig ist, überschritten sei.

Bei den Werbungskosten müsse der Betrag von 1.200 Euro überschritten werden, um eine weitere Steuererstattung erhalten zu können, fährt der BdSt Nordrhein-Westfalen fort. Ausgaben wie zum Beispiel für einen Computer oder andere Arbeitsmittel sollten daher gegebenenfalls noch in diesem Jahr erfolgen, um den Betrag zu erreichen.

Werden Belege schon vor dem Jahreswechsel sortiert und ein Kassensturz gemacht, lasse sich zum Beispiel besser entscheiden, ob noch in diesem Jahr eine neue Brille gekauft werden sollte oder ob Ausgaben besser verschoben werden.

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen, PM vom 09.11.2022

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