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AfD-Eilanträge gegen Verfassungsschutz: Keine Entscheidungen mehr vor Bundestagswahl

09.07.2021, http://www.musterkanzlei.info/2002288/news/recht/aktuell/12688-verfassungsschutz

Das Verwaltungsgericht (VG) Köln wird über die beiden Eilanträge der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nicht mehr vor der Bundestagswahl entscheiden. Dies teilte das Gericht angesichts des großen öffentlichen Interesses an den Verfahren mit. Mit den Eilanträgen wendet sich die AfD zum einen gegen die Einstufung als so genannter Verdachtsfall und zum anderen gegen die Bekanntgabe der Mitgliederzahl des "Flügels".

Ursprünglich waren Entscheidungen in ausreichendem Abstand zur Bundestagswahl Anfang Juli 2021 geplant gewesen. Diese Planung der zuständigen Kammer lasse sich wegen der hohen Komplexität der Verfahren sowie maßgeblich aufgrund der späten Übersendung der Verwaltungsvorgänge durch das BfV nicht mehr halten, so das VG Köln. Im Hinblick auf eine gegebenenfalls erst kurz vor dem Wahltag mögliche Beschlussfassung seien die Entscheidungen nun auf die Zeit nach der Bundestagswahl verschoben worden. Das gebiete der Respekt vor der Entscheidung der Wähler, meint das Gericht. Insofern sei zu berücksichtigen, dass sowohl eine für die AfD positive als auch eine negative Entscheidung die Wahlentscheidung der Bürger zugunsten und zulasten der Partei beeinflussen könne. Weiter sei in den Blick zu nehmen, dass die Frage der Einstufung als Verdachtsfall die Beobachtung von Bundes- wie Landtagsabgeordneten der AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln betreffe.

Das VG Köln beabsichtigt eigenen Angaben zufolge, im ersten Quartal des Jahres 2022 Entscheidungen in den Verfahren der Hauptsache nach mündlicher Verhandlung zu treffen und dabei über die Eilverfahren mit zu entscheiden, da sie eine in den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in der Regel nur mögliche summarische Prüfung der Tatsachenlage angesichts der Bedeutung der Verfahren für nicht ausreichend erachtet. Bis dahin sei das BfV im Verfahren betreffend die Einstufung als Verdachtsfall an die Zwischenentscheidung des Gerichts vom 05.03.2021 gebunden, die das BfV nicht mit einer Beschwerde angegriffen habe. Danach sei es dem Bundesamt bis zu einer Entscheidung über den von der AfD gestellten Eilantrag untersagt, die Partei als Verdachtsfall einzustufen oder zu behandeln sowie eine Einstufung oder Behandlung als Verdachtsfall erneut bekanntzugeben.

Verwaltungsgericht Köln, PM vom 08.07.2021 zu 13 L 104/21 und 13 K 325/21 (Eilverfahren und Klageverfahren betreffend die Mitgliederzahl des Flügels) sowie 13 L 105/21 und 13 K 326/21 (Eilverfahren und Klageverfahren betreffend die Einstufung als Verdachtsfall)

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