50 Mio. Euro für defizitäre Regionalflughäfen
542 Mio. Euro für die parteinahen Stiftungen
20 Mio. Euro für den geteilten Regierungssitz
Bundesregierung
Wenn Bundesbeamte mehrmals die Woche von Berlin nach Bonn und retour unterwegs sind, ist die Rede vom geteilten Regierungssitz. Grundlage ist das Berlin/Bonn-Gesetz, das nach BdSt-Schätzung mit 20 Mio. Euro Steuergeld pro Jahr zu Buche schlägt. Doch diese Doppelstruktur ist nicht nur teuer, sondern auch ineffizient. Seit 1994 arbeitet die Bundesregierung an zwei Standorten gleichzeitig: Acht Bundesministerien und das Kanzleramt haben ihren ersten Dienstsitz in Berlin – in Bonn sind es sechs. Zudem hat jedes Ressort einen zweiten Dienstsitz in der jeweils anderen Stadt. Bis heute hält die Politik an dieser Zwangsteilung fest, obwohl sie das Berlin/Bonn-Gesetz offenbar schon seit Jahren unterwandert: Dieses Gesetz gibt der Politik nämlich vor, dass stets mehr als die Hälfte der Ministeriums-Mitarbeiter in Bonn stationiert sein muss. Doch bereits seit 2008 arbeiten mehr Beamte in Berlin als in Bonn – mit steigender Tendenz. Inzwischen sind in der Hauptstadt sogar 70 Prozent der Ministeriellen tätig, auch Neueinstellungen finden fast ausschließlich dort statt. Konkrete Beispiele des praktizierten Widerspruchs: Obwohl das Verteidigungs- sowie das Gesundheitsressort ihre ersten Dienstsitze in Bonn haben, arbeitet jeweils mehr als die Hälfte ihrer Mitarbeiter am zweiten Dienstsitz in Berlin. Das Justizministerium ist nur noch mit einer Stelle am rheinischen Dienstsitz vertreten. Doch Bundesregierung und Bundestag – dieser ist der Gesetzgeber – kümmern sich nicht um den jahrelangen Rechtsbruch. Fazit: Das Berlin/Bonn-Gesetz ist eine Farce!
Die Alltagsprobleme im Einzelnen: Jedes Jahr werden 40.000 teilungsbedingte Video-Konferenzen anberaumt, um die zersplitterte Ministerialbürokratie zwischen Spree und Rhein abzustimmen und am Laufen zu halten – dies entspricht durchschnittlich 180 Video-Talks pro Werktag. Zusätzlich werden 500 separate Pendlerräume für die zigtausend hin- und herreisenden Beamten in Berlin und Bonn vorgehalten, ergänzt um Doppelstrukturen zum Beispiel für Post, Pförtner, Wachdienste oder Kopierräume. Für die Steuerzahler ist vor allem die Pendelei ein großes Ärgernis. Denn die immer noch hohe Zahl von rund 20.000 Dienstreisen pro Jahr verursacht steigende Reisekosten – wegen der Air Berlin-Pleite und dem damit verbundenen Ausfall des Shuttle-Betriebs. Ersatzweise müssen teure Linienflüge gebucht oder die Reisen quer durch Deutschland mit der Bahn angetreten werden. Letzteres führt zu deutlich steigenden Arbeitszeitverlusten bei der teuren Beamtenschaft, die die Regierung nicht ermittelt und beziffert.
Für den Bund der Steuerzahler gehört das überkommene Berlin/Bonn-Gesetz abgeschafft! Da die meisten Ministerien inzwischen über großzügige Büro-Kapazitäten in Berlin verfügen, wäre ein Komplettumzug vom Rhein an die Spree zeitlich und finanziell zu schultern.