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Rundfunkbeitrag -

Eine teure Quasisteuer

18,36 Euro kostet der Rundfunkbeitrag Monat für Monat

Seit 2013 ist diese sogenannte Haushaltsabgabe selbst dann fällig, wenn gar kein Empfangsgerät vorhanden ist. Das hat für viel Unmut gesorgt. Inzwischen hat sich sogar das Bundesverfassungsgericht mit dem Rundfunkbeitrag befassen müssen.

8 Milliarden Euro 

bringt der Rundfunkbeitrag ARD, ZDF und Deutschlandradio pro Jahr ungefähr ein. Derzeit existieren fast 100 öffentlich-rechtliche Fernseh-, Radio- und Online-Kanäle. Es ist fraglich, ob solch ein Aufwand nötig ist, um den unbestrittenen öffentlich-rechtlichen (Informations-) Versorgungsauftrag erfüllen zu können.

15.000 bis 18.000 Euro pro Minute kostet beispielsweise ein Fernsehfilm bei ARD und ZDF. In der Sparte Politik und Kultur, also im Kernkompetenzbereich der Öffentlich-Rechtlichen, kostet die Programmminute lediglich zwischen 2.000 und 3.000 Euro. Hier gibt es also erhebliche Einsparmöglichkeiten, wenn sich ARD und ZDF auf ihre Kernkompetenzen stärker fokussieren würden.

Doppel- und Mehrfachbelastungen beim Rundfunkbeitrag sind nicht zu rechtfertigen. Das hat der BdSt gegenüber dem Bundesverfassungsgericht in einer schriftlichen Stellungnahme sowie in der mündlichen Verhandlung zu Verfassungsbeschwerden deutlich gemacht. Wir plädieren dafür, den Rundfunkbeitrag auf betrieblicher Ebene und für die Zweitwohnung abzuschaffen.

Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen als verfassungswidrig eingestuft. Das ist konsequent – Zweitwohnungsbesitzer konsumieren nicht häufiger öffentlich-rechtlichen Rundfunk als andere Bürger. Die Belastungen durch den Rundfunkbeitrag müssen sinken!

Rundfunkbeitrag: Nebenwohnungen jetzt befreien

Das Bundesverfassungsgericht hat den Rundfunkbeitrag für Nebenwohnungen als grundgesetzwidrig eingestuft. Dafür hatten wir als Sachverständige vor Gericht geworben.

Rückwirkend zum Urteilsspruch vom 18. Juli 2018 können Sie sich beim Beitragsservice in Köln von der Beitragspflicht für Nebenwohnungen befreien lassen.

Das Antragformular finden Sie unter www.beitragsservice.de. Geben Sie in die dortige Suchmaske oben rechts den Code BF08 ein.

Sie können aber auch unseren BdSt-Info-Service Nr. 18 nutzen. Dieser Infoservice enthält nicht nur weiterführende Informationen, sondern auch das Antragsformular selbst. 

Wir erkämpfen Entlastungen beim Rundfunkbeitrag

Das DSi setzt sich für Reformen beim Rundfunkbeitrag ein. 2013 gab es den Systemwechsel zu einer geräteunabhängigen Beitragspflicht. Kurz darauf analysierten wir in unserer DSi-Sonderinformation 1, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk effizienter organisiert und finanziert werden könnte. Dass der Rundfunkbeitrag dann im Jahr 2015 erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik gesenkt wurde, war ein Achtungserfolg – auch wenn die Senkung von monatlich 17,98 Euro auf 17,50 Euro moderat ausfiel.

Inzwischen ist zudem eine intensive juristische Diskussion um den Rundfunkbeitrag entbrannt. Mit vier Verfassungsbeschwerden befasste sich bis Mitte 2018 das Bundesverfassungsgericht. Der Bund der Steuerzahler war hier einer der externen Sachverständigen. Wir wandten uns in unserer schriftlichen Stellungnahme und in der mündlichen Verhandlung insbesondere gegen Doppel- und Mehrfachbelastungen durch Beitragspflichten für Zweitwohnungen und auf betrieblicher Ebene. Wir argumentierten, dass durch den neuen geräteunabhängigen Beitrag alle Privatbürger bereits über ihre Erstwohnung beitragspflichtig sind. Angesichts dieser bereits bezahlten „flat-rate“ ist es nicht sachgerecht, für Zweitwohnungen oder am Arbeitsplatz bzw. für Firmenfahrzeuge zusätzliche Beiträge zu verlangen.

Es war ein weiterer Achtungserfolg, als am 18. Juli 2018 das Bundesverfassungsgericht zumindest den Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen für grundgesetzwidrig erklärte. Weitere Entlastungen für Beitragszahler sind damit in Sicht.