Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen verfassungswidrig!
Erfolg für den Bund der Steuerzahler vor dem Bundesverfassungsgericht
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen für verfassungswidrig zu erklären. Der Verband war schon als Sachverständiger am Karlsruher Verfahren aktiv beteiligt und hatte in seiner Stellungnahme die Doppelbelastung für Zweitwohnungsbesitzer kritisiert. „Wir haben vor Gericht betont, dass der Rundfunkbeitrag einer Flatrate für ARD, ZDF und das DeutschlandRadio gleichkommt. Deshalb ist der Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen nicht zu rechtfertigen“, erläutert BdSt-Präsident Reiner Holznagel.
Denn Besitzern einer Zweitwohnung entstehen keine zusätzlichen Vorteile sowie keine zusätzlichen Rechte, Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu nutzen, die einen Zweitwohnungsbeitrag rechtfertigen.
Diese Ansicht teilt das Bundesverfassungsgericht und kritisiert in seinem heutigen Urteil im Wesentlichen, dass Zweitwohnungsinhaber für den gleichen Vorteil mehrfach herangezogen würden. „Ich fordere die Gesetzgeber auf, dem Urteil schnellstmöglich zu folgen und den Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen abzuschaffen“, sagt Holznagel und betont: „Das darf aber nicht zu Beitragserhöhungen an anderer Stelle führen!“
Der Rundfunkbeitrag als Quasi-Steuer ist auch Bestandteil des „BdSt-Belastungs-Check 2018“. Diese neue Broschüre können Interessierte hier bestellen oder unter unserer Service-Hotline 0800 / 883 83 88 kostenfrei anfordern. Mitglieder des BdSt können den Check hier herunterladen. Medienvertreter wenden sich bitte an presse(at)steuerzahler.de.