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Wahlrechtsreform

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Zahlen, Daten, Fakten

Masse statt Klasse? Diese Frage stellt sich demjenigen, der einen Überblick über die Abgeordneten im Bundestag erhalten will und anfängt, einfach mal durchzuzählen. Dass Demokratie nicht zum Nulltarif zu haben ist, ist klar. Aber müssen es wirklich 734 Bundestagsabgeordnete wie derzeit sein – oder künftig 630, wie es die Ampel-Koalition mit einem verfassungsrechtlich heiklen Wahlrechts-Reförmchen im März 2023 beschlossen hat? Der BdSt sagt nein, denn es geht kleiner und günstiger!

Von der Reform zum XXL-Bundestag

Um sich von der Verschlankung in Wirtschaft und Verwaltung nicht auszunehmen, beschloss der Bundestag 1996, sich ab dem Jahr 2002 ebenfalls zu verkleinern. Trotz dieser Erkenntnis kam bei der Reform nicht viel heraus: Lediglich eine Schrumpfung von 672 auf 598 Mandate wurde seinerzeit als Normgröße für das Parlament beschlossen. Doch aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten wurde dieses Ziel nie erreicht. Im Gegenteil: Das Parlament wurde von Wahl zu Wahl immer größer. Derzeit zählt der Bundestag 734 Abgeordnete (ursprünglich 736 Abgeordnete) – und damit 136 mehr, als es per Gesetz eigentlich sein sollten.

Politikversagen

Allen Fraktionen im Bundestag war seit Jahren klar, dass der Bundestag schrumpfen muss, weil den Wählerinnen und Wählern ein immer größerer und teurerer Bundestag nicht mehr zu vermitteln sei. Doch parteitaktische Egoismen haben eine grundlegende Reform des Bundeswahlrechts immer wieder verhindert. Mit dem aktuellen Reformmodell der Ampel-Koalition soll der Bundestag nun zaghaft und ambitionslos verkleinert werden – konkret auf 630 Mandate. Doch auch dieser Reform mangelt es an einer vertrauensvollen Basis: Weder konnte ein fraktionsübergreifender Konsens zusammen mit der Opposition erzielt werden, noch kann die Ampel alle verfassungsrechtlichen Zweifel am neuen Modell ausräumen. Die Folge: Das Wahlrecht beschäftigt wieder einmal das Bundesverfassungsgericht! 

500 Mandate reichen für den Bundestag

Aus Sicht des BdSt sind maximal 598 (wie im bisherigen Bundeswahlgesetz) oder sogar nur 500 Mandate für den Bundestag vollkommen ausreichend. Denn aufgrund der föderalen Struktur in Deutschland existieren weitere 16 Länderparlamente mit insgesamt mehr als 1.800 Abgeordneten. Während sich die Volksvertreter von Zentralstaaten wesentlich stärker um regionale Belange kümmern müssen, wird der Bundestag durch die Arbeit der Landtage entlastet.

Mit der Beschränkung der Bundestagsmandate auf maximal 500 ließen sich, bezogen auf eine vierjährige Wahlperiode, mehr als 750 Mio. Euro gegenüber dem aktuellen XXL-Bundestag einsparen. Hierbei noch nicht berücksichtigt sind die für Unterhalt und Verwaltung des Bundestags anfallenden Kosten sowie die langfristigen Einsparmöglichkeiten im Bereich der Abgeordnetenversorgung. Der Vorteil kleinerer Volksvertretungen liegt in deren verbesserten Arbeits- und Entscheidungsfähigkeit. Das bedeutet zugleich eine Stärkung der Parlamente gegenüber den mächtigen Regierungs- und Parteiapparaten, weil die parlamentarische Kontrollfunktion keineswegs von der Zahl der Abgeordneten abhängt, sondern vielmehr von der Persönlichkeit und dem Engagement des einzelnen Abgeordneten. Mit weniger im Parlament vertretenen Einzelinteressen, gestrafften Entscheidungsprozessen und einer Konzentration auf die wesentlichen Aufgaben der Legislative wäre es für den Bundestag deutlich leichter, dem Wählerauftrag gerecht zu werden.

 

        

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