Der Soli wird seit 1995 dauerhaft erhoben. Was von der Politik als vorübergehende Ergänzungsabgabe versprochen wurde, hat sich zur Dauerabgabe entwickelt.
„Der Solidaritätszuschlag ist ein Zuschlag auf Zeit."
Bundesregierung, 1995
Der Soli steht auch verfassungsrechtlich auf wackeligen Füßen. Rechtlich darf eine Ergänzungsabgabe nur erhoben werden, um vorübergehende Bedarfsspitzen im Bundeshaushalt abzudecken. Von einer solchen Notlage kann aktuell nicht mehr die Rede sein. So wurden in den letzten drei Jahren die schwarze Null erreicht und sogar hohe Überschüsse gemacht.
Im Jahr 2020 wird der Bund voraussichtlich 339 Mrd. Euro einnehmen. Im Vergleich: Bei Einführung des Solis im Jahr 1995 beliefen sich die Einnahmen auf rund 187 Mrd. Euro.
Deshalb unterstützt der Bund der Steuerzahler eine Musterklage. Aktuell liegt die Rechtsfrage dem Bundesverfassungsgericht vor. Die Politik sollte handeln, bevor das Verfassungsgericht es tut!