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Wie viel kostet Waldi in NRW?

15.04.2020, Verena Budde

Wer in Deutschland einen Hund hält, muss oft tief in die Tasche greifen. Ein Hund ist bei den Tierärzten ein Privatpatient, sollte geimpft und muss gefüttert werden. Auch für alles Weitere wie Spielzeug, Hundebett, Leckerchen usw. fallen Kosten für Herrchen und Frauchen an. Da lassen es sich die Kommunen nicht nehmen, auch noch zuzugreifen.

Aus Sicht der Kommunalpolitiker ist sie eine „großartige Einnahmequelle“ für die Kommunen, um den Haushalt aufzubessern: Denn die Hundesteuer ist eine Bagatellsteuer und kann somit frei verwendet werden. Scheinbar wird aber vergessen, dass der Verwaltungsaufwand auch Geld kostet. Daher stellt sich hier die Frage: Lohnt sich das überhaupt?

Auch in diesem Jahr haben wir die Hundesteuersatzungen aller 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen ausgewertet. Weiterhin zahlt man für seinen Hund in Lienen mit 24 Euro am wenigsten, in Hagen mit 180 Euro am meisten. Neun Kommunen haben ihre Steuersätze in diesem Jahr angehoben: Barntrup, Hamminkeln, Hilchenbach, Lengerich, Meckenheim, Nachrodt-Wiblingwerde, Niederkrüchten, Rüthen und Welver. Davon haben vier Kommunen die Steuer für gefährliche Hunde angehoben. Erfreuliche Nachrichten können wir aus Neuenkirchen verbreiten: Die Steuersätze wurden deutlich gesenkt – auch für gefährliche Hunde.

Die prozentuale Steigerung der Hundesteuersätze liegt in NRW vom ersten auf den zweiten Hund in einer Spanne von 0% bis 60%. Burbach, Köln, Recke und Steinhagen haben für jeden Hund den gleichen Steuersatz. In Reken liegt die Steigerung bei 50%, in Velen und Hellenthal bei 54% und in Lienen sogar bei 60%. Im NRW-weiten Durchschnitt zahlt man 21% für den zweiten Hund mehr. Vom zweiten auf den dritten Hund ist die Spanne noch größer: Sie liegt zwischen 0% und 70%. In Hückelhoven liegt die Steigerung bei 60%, in Linnich bei 61%, in Inden und Velen bei 62%, in Bedburg bei 66%, in Lienen bei 67% und in Hellenthal bei stolzen 70%. Im NRW-weiten Durchschnitt zahlt man 33% für den dritten Hund mehr. Hier muss man beachten, dass die Steuersätze von den Kommunen für den zweiten und dritten Hund in der Regel je Hund berechnet werden.

 

302 Kommunen sehen in ihrer Satzung einen gesonderten Steuersatz für gefährliche Hunde vor. 88 Kommunen davon bieten eine Vergünstigung bei bestandenem Verhaltenstest auf den normalen Steuersatz an. 26 von diesen Kommunen bieten eine andere Vergünstigung des Steuersatzes an (beispielsweise 50% Reduzierung). Im Durchschnitt zahlt man bei diesen Kommunen für einen gefährlichen Hund 549 Euro, für zwei gefährliche Hunde 674 Euro je Hund und für drei gefährliche Hunde 691 Euro je Hund. 252 Kommunen bieten keinerlei Steuerbefreiung oder -ermäßigung für gefährliche Hunde an. Nur 29 Kommunen bieten eine uneingeschränkte Steuerbefreiung oder -ermäßigung an. 31 Kommunen differenzieren hier: Bei 8 Kommunen wird beides gewährt, aber nur mit Einschränkungen. Bei 3 Kommunen wird keine Steuerbefreiung aber eine Steuermäßigung gewährt. Bei weiteren 20 Kommunen wird nur eine Steuerbefreiung aber keine Steuerermäßigung gewährt.

 

Eine Steuerbefreiung für Hunde, die aus einem Tierheim übernommen werden, wird von 153 Kommunen in Nordrhein-Westfalen angeboten. Meist für ein Jahr. Bad Oeynhausen, Neuenkirchen, Stemwede und Welver haben in diesem Jahr eine Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim beschlossen.

 

312 Kommunen bieten sozialschwachen Einwohnen (Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt) eine Vergünstigung an. Meist gilt die Vergünstigung nur für einen Hund. Netphen hat in diesem Jahr die Beschränkung auf einen Hund aufgehoben, Issum und Welver haben sie eingeführt. Neuenkirchen und Stemwede haben eine Steuerbefreiung für sozialschwache Einwohner in diesem Jahr für einen Hund eingeführt.

 

In fast allen untersuchten Kommunen wird auf Antrag Steuerbefreiung gewährt für Hunde, die ausschließlich zum Schutz und der Hilfe Blinder, Gehörloser und sonstiger hilfloser Personen dienen. Aber hier gibt es Ausnahmen: Die Stadt Bonn bietet hier keine Steuerbefreiung an. In Bad Honnef, Herzogenrath, Dinslaken und Köln wird die Steuerbefreiung nur unter diversen Voraussetzungen gewährt.

 

Auch die Zahlungsfälligkeiten sind bei den Kommunen völlig unterschiedlich gestaltet. 252 Kommunen bieten eine vierteljährliche Zahlungsweise an (meist mit der Möglichkeit auch jährlich im Voraus bezahlen zu können). 48 Kommunen bieten halbjährliche Zahlungsweise an. Weitere 62 bieten eine jährliche Zahlungsweise an. Auch hier stellt sich die Frage: Lohnt sich das überhaupt? Für den Hundehalter ist das Angebot einer vierteljährlichen Zahlungsweise komfortabel. Aber: Der Verwaltungsaufwand ist enorm, wenn die Kommunen die Hundesteuer per Überweisung oder Dauerauftrag erhalten! Hier stellt sich die Frage, ob es nicht preiswerter ist, die Hundesteuer abzuschaffen. Es fallen schließlich auch regelmäßig Kosten für die Zählung der im Stadt- oder Gemeindegebiet befindlichen Hunde an. Diese so genannte Hundebestandsaufnahme ist in gewissen Zeitabständen gesetzlich vorgeschrieben, um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen. Die Städte und Gemeinden sind daher verpflichtet, selbst die Anzahl der Hunde in ihrem Gebiet zu ermitteln oder einen Dienstleister mit dieser Aufgabe zu betrauen. Wenn die Kommunen eine Kosten-Leistungs-Rechnung erstellen würden, könnte man eindeutig feststellen, ob die Erhebung der Hundesteuer einen Nutzen bringt. Da dies aber nicht der Fall ist, muss man leider davon ausgehen, dass durch die Hundesteuer ein Verwaltungsaufwand entsteht, der höher ist als der Ertrag.

Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen hält Bagatellsteuern - wie die Hundesteuer - für nicht zeitgemäß und fordert eine Abschaffung.

Hier geht es zu den aktuellen Tabellen: 
01_Hundesteuer 2020
02_gefährliche Hunde 2020
03_Änderungen von 2019 auf 2020
04_Tierheim-Befreiungen 2020
05_tatsächliche Steuerlast norm. Hunde 2020
06_tatsächliche Steuerlast gef. Hunde 2020
07_Gesamttabelle Hundesteuervergleich 2020

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