Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Publikationen    Vergleich der Friedhofsgebühren in NRW
Die städtischen Friedhofsgebühren 2024 in NRW-Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern.
© BdSt NRW/AdobeStock/David KI

Vergleich der Friedhofsgebühren in NRW

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 30.10.2024, Harald Schledorn

Auch in diesem Jahr hohe Bestattungsgebühren: Das zeigt der aktuelle Vergleich der Friedhofsgebühren in Nordrhein-Westfalen des Bundes der Steuerzahler NRW. 3.497 Euro zahlt man im Landesdurchschnitt für eine Sargbestattung in einem Wahlgrab. Damit ist diese Beisetzungsform mehr als doppelt so teuer wie ein Urnenreihengrab, das in diesem Jahr im Schnitt 1.560 Euro kostet.

Der BdSt NRW hat die Friedhofsgebührensatzungen der 30 nordrhein-westfälischen Großstädte über 100.000 Einwohner untersucht. Bei den Gebühren unterschieden wird nach Bestattungsform (Urnengrab oder Sargbestattung) sowie nach Nutzungszeit (wie lange das jeweilige Grab genutzt werden darf) und weiteren Kriterien - handelt es sich zum Beispiel um ein günstigeres Reihengrab oder um ein teureres Wahlgrab. Der BdSt hat die Varianten "Sargwahlgrab" sowie "Urnenreihengrab" der 30 Städte in die Erhebung aufgenommen.
 
==> Friedhofsgebühren-Vergleich NRW 2024 [pdf]

Da die Friedhofsgebühren der Kommune sehr unterschiedlich ausfallen können, wenden Sie sich bei Fragen gerne an unseren Experten Harald Schledorn.

Luxuspreise für Gräber

Der negative Spitzenreiter beim Sargwahlgrab ist im Jahr 2024 die Stadt Leverkusen. Hier zahlt man 5.273 Euro bei einer Nutzungszeit von 30 Jahren. Zum Vergleich: In Gütersloh sind es bei einer Nutzungszeit von sogar 40 Jahren nur 1.934 Euro. Hohe Gesamtgebühren von über 4.000 Euro für ein Sargwahlgrab werden auch in Aachen, Bochum, Bonn, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Krefeld, Mülheim an der Ruhr und Recklinghausen fällig.

Das "Kölner Modell"

Der Vergleich zeigt zudem, dass in Köln die Gesamtgebühr für ein Urnenwahlgrab (Urnenreihengräber werden nicht angeboten), wenn man die Kosten für die Kremierung des Verstorbenen mitzählt, fast so hoch ist wie die Bestattung in einem Sargwahlgrab. Dieser Umstand wird in der Fachwelt als „ Kölner Modell“ bezeichnet. Mit diesem Modell soll unter anderem dem Trend hin zu mehr Urnenbestattungen entgegengewirkt werden. Immer mehr Urnenbestattungen führen nämlich zu ungenutzten Überhangflächen auf den Friedhöfen, die unterhalten werden müssen. Dies bedeutet letztlich Kostenbelastungen beim Steuer- bzw. Gebührenzahler. Hohe Gesamtgebühren für eine Bestattung in einem Urnenreihengrab von über 2.000 Euro gibt es in Herne, Krefeld, Leverkusen, Moers und Recklinghausen.

Friedhofszwang

In Nordrhein-Westfalen gilt der so genannte Friedhofszwang. Es ist nicht erlaubt, die Urne mit der Asche des Verstorbenen auf den heimischen Kaminsims zu stellen. Andere Formen der Bestattung wie Seebestattung, Friedwälder, Ruheforste etc. sind natürlich möglich. In der Regel aber wird ein Verstorbener dort beigesetzt, wo er seinen Lebensmittelpunkt hatte. Einen Rechtsanspruch auf seinen „Lieblingsfriedhof“ hat man nicht. Man sollte sich deshalb die Friedhofsgebühren- und die Friedhofssatzung genau anschauen. Man findet sie meist auf der Webseite der Städte. In Städten wie beispielsweise Gütersloh, in denen mehr kirchliche als städtische Friedhöfe betrieben werden, ist ein „Preisvergleich“ ratsam.

Grabformen

Sargwahl- oder auch Familiengräber sind teurer als Urnenreihengräber, weil eine Sargbestattung mehr Fläche benötigt. Daraus folgt eine höhere Grabnutzungsgebühr, also die „Pacht“ für die Friedhofsfläche. Die höhere Gebühr für ein Wahlgrab wird auch damit begründet, dass man sich dabei zusammen mit der Friedhofsverwaltung die Lage des Grabes auf dem Friedhof aussuchen kann. Bei einem Reihengrab bestimmt die Friedhofsverwaltung, wo es angelegt wird. Eine weitere Begründung für die höhere Grabnutzungsgebühr ist, dass man die Nutzungszeit eines Wahlgrabes verlängern kann, anders als bei einem Reihengrab.

Kosten für Trauerhalle

Neben den Gebühren für Grabnutzung und Grabbereitung, um die kein Angehöriger eines Verstorbenen herumkommt, gibt es auch Gebühren für freiwillige Leistungen, wie beispielsweise die Nutzung einer Trauerhalle. Negativer Spitzenreiter ist hier Recklinghausen, wo die Nutzung der Trauerhalle 383,70 Euro kostet. Über 300 Euro fordern auch die Städte Bonn, Herne und Solingen. Mit unter 100 Euro ist es in Aachen und Gelsenkirchen preiswerter, wobei es sich hier um kleinere Feierräume handelt.

Weitere Kosten

Neben Benutzungsgebühren auf den Friedhöfen erheben die Städte auch Verwaltungsgebühren, etwa für eine Grabmalgenehmigung. Der BdSt NRW appelliert an die Städte, dabei Zurückhaltung zu zeigen. Die Grabnutzungs- und die Bestattungsgebühren sind auf den städtischen Friedhöfen in NRW hoch genug und für die Angehörigen oft nur schwer zu schultern. An dieser Stelle sei erwähnt, dass neben den im BdSt-Vergleich erwähnten Gebühren zusätzlich Kosten auf die Angehörigen zukommen können wie zum Beispiel für Bestatter, Steinmetz, Friedhofsgärtner, Kremierung, Kühlzelle, Sarg oder Urne.

Lesen Sie auch:

Mit Freunden teilen