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© Image by Gerd Altmann from Pixabay

Transparenz first!

Presseinformation 02.10.2019

Steuerzahler haben Recht auf Auskunft - Anlässlich der heutigen Sitzung im Sozialausschuss drängt der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V. bei der Formulierung des "Gesetzes über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung des Insolvenzordnungsausführungsgesetzes" auf konkrete Maßnahmen zur Transparenz.

"Hier geht es um Ehrlichkeit gegenüber den Steuerzahlern. Positiv ist aus unserer Sicht, dass das Land die Datenbanken betreiben wird. Aus unserer Sicht ermöglicht der Entwurf jedoch zahlreiche Ausnahmen. Das Gesetz sollte konkret vorgeben, welche Angaben zu leisten sind und deutlich nachvollziehbar machen, welche Landesmittel in welches Projekt geflossen sind", sagt Landesgeschäftsführerin Diana Behr. Dabei sei auch sicherzustellen, dass die Vorgaben zur Transparenz auch für ausgegliederte Gesellschaften gelten. Dass die Nachweishöhe erst ab einer Gesamtfördersumme von 25.000 Euro einsetzen soll, wirkt aus Sicht des Bundes der Steuerzahler sehr willkürlich gewählt und sollte noch einmal überprüft werden. 

V.i.S.d.P.
Diana Behr 
Landesgeschäftsführerin

Ansprechpartnerin Presse:
Michaela Skott
freie Pressereferentin

Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Am Markt 9
19055 Schwerin

Tel. : 03 85 - 55 74 290
Fax : 03 85 - 55 74 291

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