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Straßenausbaubeiträge im Saarland - Kommunen erheben lieber keine als wiederkehrende Beiträge

Bund der Steuerzahler Saarland e. V. / Presseinformation 06.09.2021

Bereits seit 2001 können die Kommunen im Saarland wiederkehrende Beiträge erheben. Allerdings fand diese Variante zur Finanzierung von Straßenbauprojekten in den nachfolgenden Jahren nur wenig Akzeptanz bei den Kommunen. Anfang 2020 wurde eine Reform beschlossen, um die wiederkehrenden Beiträge zu vereinfachen. Eine aktuelle BdSt-Umfrage zeigt, dass die Mehrheit der Städte und Gemeinden nichts davon wissen will. Für den Steuerzahlerbund steht fest: Ausbaubeiträge sind nicht sinnvoll reformierbar, sie gehören abgeschafft!  

Straßenausbaubeiträge sind in Deutschland zunehmend zum Auslaufmodell geworden. In 8 von 16 Bundesländern werden sie nicht mehr erhoben. Demgegenüber gibt es mit Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz nur noch zwei Bundesländer, in denen Städte und Gemeinden dazu gezwungen werden, Ausbaubeiträge zu erheben. Das Saarland gehört wiederum zu den sechs Bundesländern, in denen es den Kommunen freisteht, Ausbaubeiträge zu erheben oder eben nicht. Im Falle der Erhebung dürfen sich die saarländischen Kommunen zwischen einmaligen und wiederkehrenden Ausbaubeiträgen entscheiden.   

 

Ausbaubeiträge fallen i.d.R. an, wenn eine Gemeindestraße erneuert oder ausgebaut wird. Bei einmaligen Ausbaubeiträgen (EB) zahlen die Anlieger nur dann, wenn „ihre“ Straße betroffen ist. Insofern fallen die EB nach mehreren Jahrzehnten, aber dafür gerne mit einem happigen Betrag an – selbst fünfstellige Summen sind keine Seltenheit. Dagegen wird eine Gemeinde zur Erhebung wiederkehrender Beiträge (WKB) in sog. Abrechnungseinheiten unterteilt. Wenn eine Gemeindestraße innerhalb der Abrechnungseinheit erneuert oder ausgebaut wird, werden alle Anlieger innerhalb der Abrechnungseinheit zur Kasse gebeten. Deswegen fallen die Ausbaubeiträge wiederkehrend an, aber deren jährliche Höhe ist aufgrund der größeren Anzahl von Anliegern vergleichsweise niedrig. Für Beitragsfreunde in der Politik stellen WKB daher oft die „erträglichere“ Beitragsvariante dar.

 

Abrechnungseinheiten als rechtliches Problem

 

Im Saarland gibt es die Möglichkeit, WKB zu erheben, bereits seit dem Jahr 2001. Allerdings fanden WKB in der kommunalen Praxis seitdem nur wenig Akzeptanz. Ein großes Problem sind z.B. die rechtlichen Risiken beim Bilden der Abrechnungsgebiete. Denn einfach nur das gesamte Gemeindegebiet zu einer einzigen Abrechnungseinheit zu erklären bzw. die Grenzen der Ortsteile 1:1 für die Abrechnungseinheiten zu übernehmen, ist regelmäßig nicht möglich. Beispielsweise müssen größere Städte oder Gemeinden ohne zusammenhängendes Gebiet regelmäßig in mehrere Abrechnungseinheiten aufgeteilt werden. In Betracht kommende trennende Kriterien sind z.B. Bahnanlagen, Flüsse und größere Straßen, deren Querung mit Hindernissen verbunden ist. Ohne eine Abrechnungseinheit als Grundlage ist die Erhebung von WKB nicht möglich.

 

Im Herbst 2019 brachte die CDU-SPD-Koalition eine Reform des Kommunalabgabengesetzes und des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes auf den Weg, um die Erhebung von WKB zu vereinfachen. Im September 2019 wurde dazu eine Anhörung im Landtag abgehalten, bei der auch der saarländische BdSt geladen wurde. Der Steuerzahlerbund hat bei diesem Termin auf die vielfältigen Probleme hingewiesen und sich für eine gänzliche Abschaffung der Ausbaubeiträge im Saarland eingesetzt. Beispielsweise stehen Straßen als öffentliches Gut allen Bürgern offen und Sondervorteile der Anlieger sind oftmals nur von theoretischer Natur. Auch der Verwaltungsaufwand zur Beitragserhebung ist vergleichsweise hoch. Zudem schaffen die Ausbaubeiträge negative Anreize, die Straßen bewusst verlottern zu lassen, weil für Reparaturen keine Beiträge erhoben werden dürfen. Doch der Appell zur Abschaffung fruchtete nicht – die Reform wurde beschlossen.

 

Umfrage mit klarem Ergebnis

 

Fast zwei Jahre später hat der BdSt eine Umfrage unter den 52 saarländischen Städten und Gemeinden durchgeführt, um sich nach dem Sachstand zu erkundigen; davon haben bis Redaktionsschluss 46 Kommunen geantwortet. Das Ergebnis ist bemerkenswert: Rund 65 Prozent setzen auf einmalige Ausbaubeiträge, nur 11 Prozent auf wiederkehrende Beiträge und 24 Prozent erheben gar keine Straßenausbaubeiträge.

 

In verschiedenen Kommunen mit EB wird zwar darüber diskutiert, ob nicht zu WKB gewechselt werden sollte, aber richtig konkret wurde es höchst selten. Von den lediglich fünf Kommunen, die derzeit WKB erheben, gab es drei Gemeinden – Ensdorf, Spiesen-Elversberg und Wallerfangen – welche die Umstellung nach der Gesetzesreform beschlossen hatten. Interessanterweise erwarten oder planen die Landeshauptstadt Saarbrücken sowie die anderen großen Gemeinden keine Systemumstellung in nächster Zeit.

 

BdSt-Fazit:

 

Die schwarz-rote Landesregierung hat sich an der Reform der Straßenausbaubeiträge versucht und die saarländischen Kommunen haben deutlich mit den Füßen abgestimmt. Zwar dominieren die einmaligen Ausbaubeiträge weiterhin – aber bemerkenswerter Weise verzichten die Städte und Gemeinden im Zweifel lieber ganz auf Ausbaubeiträge, als dass sie WKB erheben würden. Und das trotz der oft angespannten Finanzlage. Könnte die Reform der Landesregierung noch spektakulärer ins Leere laufen?  

 

Aber gänzlich überraschend kommt das Ergebnis nicht. In allen Bundesländern, in denen die Kommunen die freie Wahl haben, erweisen sich die bürokratischen und rechtstreitanfälligen WKB als ungeliebter Ladenhüter. Selbst in Rheinland-Pfalz, wo die WKB quasi erfunden wurden. Doch anders als im Saarland werden die Kommunen in Rheinland-Pfalz ab 2024 dazu gezwungen, WKB zu erheben. Die Entscheidungsfreiheit wurde den unwilligen Gemeinderäten also vom Land aus der Hand genommen. Doch sinnvoll reformierbar sind die Straßenausbaubeiträge nirgendwo, nicht als EB und nicht als WKB. Die Straßenausbaubeiträge gehören gänzlich abgeschafft. Es ist Zeit, dass die saarländische Landesregierung das endlich begreift.   

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