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Staatsleistungen für Kirchen endlich ablösen

Bund der Steuerzahler Rheinland Pfalz e. V. / Presseinformation 08.06.2018

Napoleons teures Erbe kostete Rheinland-Pfalz bislang rund zwei Milliarden Euro

Zu den eher kuriosen Ausgaben des Landes Rheinland-Pfalz gehören die sog. Staatsleistungen zugunsten der Kirchen. Historische Ursache für die millionenschweren Dauerzahlungen ist die staatliche Enteignung von Kirchengütern im Jahr 1803. Die Summe der von Rheinland-Pfalz seit 1949 gezahlten Staatsleistungen überschreitet dieses Jahr die Grenze von zwei Milliarden Euro. Der BdSt Rheinland-Pfalz fordert die Ampel-Landesregierung daher auf, mit den Kirchen eine Ablöse-Regelung auszuhandeln.

„Seit Napoleon und den von ihm veranlassten Enteignungen von Kirchengütern sind über 200 Jahre vergangen. Dennoch müssen die Steuerzahler von Rheinland-Pfalz dafür bis heute steigende Staatsleistungen an die römisch-katholische und evangelische Kirchen finanzieren“, kritisiert René Quante, Geschäftsführer des BdSt Rheinland-Pfalz. „In diesem Sinne sind 2018 und 2019 zwei ganz besondere Jahre. Im Jahr 2018 sprengt die Summe der vom Land Rheinland-Pfalz seit 1949 gezahlten Staatsleistungen die Grenze von zwei Milliarden Euro. Nur Bayern und Baden-Württemberg haben laut Erhebung der Humanistischen Union im Ländervergleich mehr gezahlt. Im Jahr 2019 können wir dafür das siebzigjährige Jubiläum begehen, dass das Land Rheinland-Pfalz den bis heute gültigen verfassungsrechtlichen Auftrag einer Ablösung der Staatsleistungen nicht umgesetzt hat.“

„Siebzig Jahre Staatsleistungen für Napoleons politisches Erbe sind mehr als genug. Es ist an der Zeit, dass die Landesregierung ernsthafte Verhandlungen mit den Kirchen aufnimmt, um eine einvernehmliche Ablöse-Regelung für Rheinland-Pfalz zu treffen“, fordert Quante. „Für das Jahr 2018 sind rund 58 Millionen Euro an Staatsleistungen geplant. Im Jahr 2008 waren es noch etwa 48 Millionen Euro und in 1998 ca. 41 Millionen Euro. Selbst wenn eine einmalige Ablösung den 10- oder 20-fachen Betrag der jährlichen Staatsleistung ausmachen würde, würde das Land langfristig sehr viel Steuergeld sparen. Hätten vergangene Landesregierungen bereits vor Jahrzehnten diese Weitsicht besessen, könnte Rheinland-Pfalz schon heute sparen.“

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