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Soli-Klage jetzt vor dem Bundesfinanzhof

Top News / Presseinformation 02.10.2020

Bund der Steuerzahler gibt Aktenzeichen zu seiner Musterklage bekannt

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) geht mit seiner Musterklage gegen den Solidaritätszuschlag 2020 in die nächste Instanz. Das Finanzgericht Nürnberg hatte die Klage zwar in erster Instanz abgewiesen, doch wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache eine Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen. Nun legt der Verband seine Musterklage diesem höchsten deutschen Steuergericht vor. Unter dem jetzt bekanntgegebenen Aktenzeichen IX R 15/20 wird die Musterklage beim Bundesfinanzhof geführt.

Darum geht es!

Mit Hilfe des Verbands klagt ein Ehepaar aus Bayern dagegen, dass es den Soli in diesem Jahr weiterzahlen soll. Die Politik hatte den Solidaritätszuschlag stets eng mit den Finanzhilfen für den „Aufbau Ost“ – dem Solidarpakt II – verknüpft. Der Solidarpakt lief aber schon Ende 2019 aus. „Die Menschen haben sich darauf verlassen, dass die Politik Wort hält und den Soli gemeinsam mit dem Solidarpakt ad acta legt“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel. „Stattdessen müssen Bürger und Betriebe den Soli auch in diesem Jahr vollständig weiterzahlen. Diese politische Entscheidung lassen wir gemeinsam mit unseren Musterklägern gerichtlich prüfen. Mit diesem juristischen Schritt sind wir Vorreiter!“

Soli-Abbau für alle!

Auch wenn die Politik einen Teilabbau des Solidaritätszuschlags für 2021 beschlossen hat, ist die Soli-Erhebung im Jahr 2020 verfassungsrechtlich höchst bedenklich! Mit ihren Änderungen für das nächste Jahr mildert die Bundesregierung diese Bedenken keinesfalls ab. Zwar werden viele Einkommensteuerzahler den Soli nicht mehr zahlen müssen, aber viele kleine und mittelständische Betriebe sowie Sparer und körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen sind auch weiterhin mit der Ergänzungsabgabe belastet. BdSt-Präsident Holznagel appelliert: „Neben der juristischen Auseinandersetzung fordert der Bund der Steuerzahler die Politik dazu auf, den Soli komplett und für alle zu streichen. Das wäre ein starkes Signal, um die Steuerzahler vor allem in der Corona-Krise spürbar zu entlasten.“

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